Tausende stecken noch fest – 7 Antworten zu Reiseversicherungen
Noch immer stecken Tausende von Schweizer Touristen in der Golfregion fest – und warten sehnlichst auf einen Rückflug. Das sorgt für Verunsicherung, nicht nur bei den Betroffenen selbst und ihren Angehörigen in der Schweiz, sondern angesichts der bevorstehenden Frühlingsferien ganz allgemein, wie eine Umfrage von CH Media in der Versicherungsbranche zeigt. «Geopolitische Unsicherheiten führen erfahrungsgemäss zu einem gesteigerten Informationsbedarf rund um Reiseversicherungen», sagt etwa Nadine Schumann von der Allianz Suisse. Höchste Zeit also, die drängendsten Fragen zu klären.
Was genau versichert die Reiseversicherung?
Reiseversicherungen umfassen in der Regel drei Leistungen: eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reise-Assistance-Versicherung respektive Reiseabbruchversicherung und eine Reisegepäckversicherung. Andere Leistungen hingegen variieren je nach Anbieter und gewählter Versicherung. Darunter fallen etwa die Deckung für Mietwagen, zusätzliche Hotel- und Verpflegungskosten bei Flugverspätungen oder -ausfällen, notwendige Anschaffungen bei Gepäckverspätungen oder -ausfällen oder Ticketversicherungen für Veranstaltungen oder Aktivitäten.
Was beinhalten die drei Hauptpfeiler der Reiseversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten für Buchungen, wenn die Menschen aufgrund von Krankheit, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod die geplanten Ferien gar nicht antreten können. Viele Versicherer schliessen dabei auch Verspätungen oder Ausfälle öffentlicher Verkehrsmittel ein, welche die Reisenden daran hindern, rechtzeitig den Flughafen zu erreichen. Die Höhe der Versicherungssumme geht von 2000 bis 200'000 Franken, wie eine Auswertung des Vergleichsdienst Moneyland zeigt. Die Reise-Assistance-Versicherung gilt erst, wenn die Reise bereits begonnen hat. Die Gepäckversicherung wiederum deckt den Schaden, der entsteht, wenn ein Koffer verloren oder kaputtgeht.
Was ist besser: Eine Jahresversicherung oder eine Einzelreiseversicherung?
Das hängt von der Anzahl der Personen sowie den Gesamtkosten der Reisen ab, sagt Daniel Dreier vom Vergleichsdienst Moneyland.
Für eine Familie könne also eine Jahresreiseversicherung bereits ab einer Reise pro Jahr günstiger sein als Einzelreiseversicherungen. «Für eine Einzelperson ist eine Jahresversicherung ab zwei bis drei Reisen pro Jahr günstiger», sagt der Moneyland-Experte.
Ist man mit der Kreditkarte automatisch versichert?
Nicht unbedingt. «Nicht alle Kreditkarten bieten Reiseversicherungsleistungen», betont Dreier. Zudem würden die allfälligen Versicherungsleistungen von Karte zu Karte stark variieren, wie der Moneyland-Vergleich zeigt. Als Faustregel gilt: Je günstiger die Kreditkarte, desto geringer die zusätzlichen Versicherungsleistungen. So enthielten viele Gold- und Platin-Kreditkarten eine kostenlose Reiseversicherung, sagt Dreier. Aber auch die populäre Migros-Cumulus-Kreditkarte ohne Jahresgebühr habe eine kostenlose Reiseversicherung, die allerdings «nur» eine Reise-Assistance-Versicherung sowie eine Deckung von Such- und Rettungsaktionen umfasse.
Diese Versicherungsleistungen können allerdings in der Regel nur in Anspruch genommen werden, wenn der Flug und das Hotelzimmer zuvor auch wirklich mit dieser Karte bezahlt worden sind.
Steigt nach dem Ausbruch des Iran-Kriegs die Nachfrage nach Reiseversicherungen?
Für ein Fazit ist es noch zu früh, heisst es bei den Versicherern. Hingegen orten alle einen erhöhten Informationsbedarf bei ihrer bestehenden Kundschaft. «Seit vergangenem Wochenende verzeichnen wir deutlich mehr Anrufe und vermehrt Stornierungen», heisst es etwa bei Axa. «Aktuell erhalten wir zahlreiche Anfragen von versicherten Mitgliedern, welche durch die aktuelle Situation verunsichert sind, ob sie ihre Reise wie geplant antreten können», sagt TCS-Sprecher Marco Wölfli. «Wir haben seit Samstag hunderte Telefonate bearbeitet.» Der Informationsbedarf sei sehr gross. «Viele Menschen können ihre Ferien nicht antreten, oder möchten aus Angst nicht reisen», ergänzt Jürg Thalmann von der Mobiliar. Insbesondere «Anfragen im Zusammenhang mit Personen, welche vor Ort in den betroffenen Gebieten sind, und auch von Personen, die in den nächsten Tagen in diese Region in die Ferien wollen, haben stark zugenommen».
Können gestrandete Touristen jetzt noch eine Versicherung abschliessen?
Nein. Dafür ist es zu spät. Schäden können nicht rückwirkend versichert werden. Und für alle, die schon eine Versicherung haben, ist der Stichtag vom 28. Februar 2026 entscheidend, also von jenem Samstag, an dem die USA und Israel den Iran angegriffen haben. «Reisen, welche nach dem Stichtag gebucht wurden, sind nicht gedeckt», sagt Axa-Sprecherin Simona Meili.
Wer zahlt nun für den Zwangsaufenthalt und die Rückreise?
Die befragten Versicherer, die alle Kunden haben, welche aufgrund des Iran-Kriegs irgendwo gestrandet sind, betonen unisono, dass nun die Airlines und Reisebüros in der Verantwortung stehen. Der TCS etwa bearbeitet derzeit rund 700 Dossiers, wie Wölfli sagt.
Lösungen für Reisestornierungen und Umbuchungen müssten in erster Linie mit den Veranstaltern und Fluggesellschaften gesucht werden. TCS und Mobiliar übernehmen aber die Kosten während der ersten 14 Tage nach Kriegsbeginn für ausgewiesene Mehrkosten für Hotelübernachtungen und Verpflegung, die nicht anderswo geltend gemacht werden können.
Kulant zeigt sich die Mobiliar auch bei Annullationen: Obwohl «Krieg und kriegerische Ereignisse» in den geltenden «Allgemeinen Bedingungen» ausgeschlossen seien, hätte die Versicherung entschieden, «in den Tagen seit Kriegsausbruch Deckung für Annullationen zu gewähren», sagt Thalmann. Dies aber nur, sofern die Mobiliar-Kunden diese Kosten nicht beim Veranstalter oder der Fluggesellschaft einfordern könnten. (aargauerzeitung.ch)
