Ständerat sagt Ja zu Soforthilfe für Opfer von Crans-Montana
Der Ständerat ist für einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken pro Person an Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS und deren Angehörige. Allerdings will er Regressforderungen des Bundes ermöglichen, und er bremst bei der Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen.
Mit 33 zu 3 Stimmen bei sieben Enthaltungen stimmte der Ständerat am Mittwoch dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer in der von seiner Rechtskommission abgeänderten Version zu.
Mit 33 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme bei neun Enthaltungen hiess die kleine Kammer Nachtragskredite im Umfang von gut 14,5 Millionen Franken gut. Dabei geht es zum einen um die Soforthilfe für die Betroffenen, zum anderen um die Deckung der Kosten für die Einrichtung eines Runden Tisches und die Unterstützung kantonaler Opferhilfestellen.
Nicht im Beschluss enthalten ist die subsidiäre Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Der Bundesrat möchte dafür maximal 20 Millionen Franken aufwenden. Die Rechtskommission beantragte, diese Frage im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren später und vertieft zu prüfen. Der Ständerat folgte ihr darin.
Noch in der Frühjahrssession wird sich nun als nächstes der Nationalrat mit dem Geschäft zu befassen haben.
7,8 Millionen Franken für Soforthilfe
Laut Finanzierungsbeschluss sollen für die geplanten Solidaritätsbeiträge von 50'000 Franken je Opfer insgesamt 7,8 Millionen Franken zur Verfügung stehen.
Bei der Brandkatastrophe in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana in der Silvesternacht verloren 40 Menschen ihr Leben. Ein weiterer junger Mann erlag später im Spital seinen Verletzungen. 115 Personen mussten sich wegen Verletzungen im Spital behandeln lassen - 85 von ihnen stationär.
Ob der Solidaritätsbeitrag allen oder - im Härtefall - einigen der 30 ambulant im Spital behandelten Personen zugute kommen soll, blieb zunächst unklar. Gesetz und Finanzierungsbeschluss widersprechen sich in diesem Punkt. Grundsätzlich stütze sich die Rechtskommission auf das Kriterium der stationären Behandlung, erklärte Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR). Allenfalls müsse der Nationalrat als Zweitrat die Frage klären.
«Starker Vorschuss»
«Starker Vorschuss»Die vorberatende Kommission argumentierte, es gehe darum, ein sichtbares Bekenntnis zur Solidarität und Anteilnahme der Schweizer Bevölkerung mit den Opfern der Katastrophe und ihren Angehörigen abzugeben. Sie beantragte dem Rat mit 11 zu 1 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten.
In ihrer Mitteilung zur Vorberatung der Vorlage hatte die Ständeratskommission Verständnis geäussert für Bedenken gegenüber dem unüblichen Eingreifen des Bundes. Für Opfer von anderen Unglücken könne dieses ungerechtfertigt erscheinen, und es werfe grundlegende Fragen der Rechtsgleichheit auf, schrieb sie.
In diesem Zusammenhang steht das vom Rat nun beschlossene Regressrecht. Gegebenenfalls soll sich der Bund mittels dieses Instruments gegenüber den Verursachern des Schadens und ebenso gegenüber haftpflichtigen Dritten schadlos halten können.
Der Regress-Mechanismus solle greifen, wenn Haftpflichtige alle anderen Ansprüche befriedigt hätten, sagte Caroni. Realistischerweise komme dies im Falle einer Staatshaftung infrage. Der Solidaritätsbeitrag erhalte dadurch den Charakter eines «starken Vorschusses», nicht einer kumulativen Leistung. Bei Opfern Geld einzufordern, sei nicht vorgesehen, betonte er.
«Ein falsches Zeichen»
Pirmin Schwander (SVP/SZ) beantragte erfolglos Nichteintreten. Schon heute sehe das System der Opferhilfe Sofort- und Überbrückungshilfe vor, damit von Unglücken betroffene Familien nicht in finanzielle Not gerieten, kritisierte er. «Mit dieser Vorlage setzen wir international ein falsches Zeichen.» Damit rufe man geradezu nach Begehrlichkeiten.
Als Alternative schlug Schwander vor, der Bund solle einen fixen Betrag in den Hilfsfonds des Kantons Wallis einzahlen. Diese Variante wollte auch Esther Friedli (SVP/SG) geprüft haben, ebenso wie eine Abstufung des Solidaritätsbeitrags. Sie wollte die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückweisen, fand dafür aber keine Mehrheit.
Hohe Opferzahl entscheidend
Für die Vorlage setzte sich Isabelle Chassot (Mitte/FR) ein. Angesichts der knappen Zeit habe sie für sich entschieden, sich von den Bedürfnissen der Opfer leiten zu lassen, sagte sie. Zahlreiche Kosten - etwa der Erwerbsausfall von Angehörigen, die im Spital an der Seite Schwerverletzter seien - seien ohne Solidaritätsbeitrag nicht gedeckt.
Die Justiz werde für die Feststellung von Haftungsansprüchen Zeit brauchen, gab auch Mauro Poggia (MCG/GE) zu bedenken. In Wirklichkeit gehe es darum, dass die Opfer von Crans-Montana aufgrund ihrer grossen Zahl gegenüber anderen Opfern von Unglücken nicht benachteiligt würden.
Carlo Sommaruga (SP/GE) erinnerte an die Katastrophe von Mattmark 1965. Damals wurden bei einem Abbruch des Allalingletschers 88 Bauarbeiter verschüttet, unter ihnen 56 Italiener. Damals habe es kein Zeichen der Solidarität der Schweiz gegeben. Er argumentierte, dies dürfe sich nicht wiederholen.
Die Ausserordentlichkeit der Brandkatastrophe habe viel mit der hohen Opferzahl zu tun, sagte Justizminister Beat Jans. Bereits in den Tagen nach dem Brand seien die Opferhilfestellen überlastet gewesen. Dies habe den Bundesrat zum Handeln bewogen. Jans verwies zudem auf die Lücken in der Deckung von Haftungsansprüchen. Das Haftungssubstrat reiche bei Weitem nicht aus.
Der Justizminister wies die nach seiner Aussage offensichtlichen Druckversuche aus Italien zurück. Sie seien jedoch nicht der Grund für den Beschluss des Bundesrates, versicherte er. (pre/sda)
