Gefährdete Menschen sollen weiterhin keinen Asylantrag auf Auslandsvertretungen stellen dürfen. Dieser Meinung ist die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S). Die Möglichkeit war 2013 abgeschafft worden.
Der Zürcher SP-Ständerat Daniel Jositsch hat das Thema zurück aufs Tapet gebracht. Seine Motion verlangt, dass es wieder möglich sein soll, Asylgesuche bei Botschaften einzureichen, wie dies bis zur 2013 in der Volksabstimmung angenommenen Revision des Asylgesetzes der Fall war.
Die SPK-S kam jedoch zum Schluss, dass durch eine Wiedereinführung des Botschaftsasyls, die nicht mit den EU-Mitgliedstaaten koordiniert ist, eine Sogwirkung entstehen könnte, wie es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch heisst. Im Übrigen biete das geltende Recht Personen, deren Leben oder körperliche Unversehrtheit unmittelbar und ernsthaft bedroht ist, genügend Möglichkeiten, in der Schweiz Schutz zu erhalten. Die Kommission erwähnt etwa das humanitäre Visum oder die Resettlement-Programme.
Der Entscheid gegen die Motion fiel gemäss Mitteilung mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung. Eine linke Minderheit beantragt deren Annahme, da sie es für inakzeptabel hält, dass das Schweizer Asylsystem schutzsuchende Personen zwingt, sich auf die gefährliche Reise über das Mittelmeer zu begeben. (meg/sda)