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Syrien

Die Schweiz lockert Sanktionen gegenüber Syrien nach Erdbeben

Schweiz lockert Sanktionen gegenüber Syrien nach Erdbeben

03.03.2023, 16:0403.03.2023, 16:24
IMAGE DISTRIBUTED FOR CSI CHRISTIAN SOLIDARITY INTERNATIONAL FOR EDITORIAL USE ONLY - In der im Krieg stark zerstoerten syrischen Stadt Aleppo richtete das Erdbeben vom 6. Februar 2023 immense Schaede ...
Nach dem schweren Erdbeben in Syrien Anfangs Februar, sind viele Menschen Obdachlos. Durch die Lockerung der Sanktionen soll man nun erleichtert Humanitäre Aktivitäten leisten können. Bild: keystone

Nach dem schweren Erdbeben von Anfang Februar lockert die Schweiz das Sanktionsregime gegenüber Syrien vereinzelt.

Damit soll den humanitären Akteuren die Arbeit erleichtert werden, wie der Bundesrat zu seinem Entscheid vom Freitag schreibt. Denn aktuell ist es verboten, für sanktionierte Personen, Organisationen oder Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Finanztransaktionen, die zur Erbringung humanitärer Hilfe oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung notwendig sind.

Durch den neusten Beschluss, erweitert der Bundesrat die humanitäre Ausnahme, um die humanitären Aktivitäten in Syrien zu erleichtern. Dabei gehe es insbesondere um humanitäre Massnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben vom 6. Februar 2023, hiess es in der Mitteilung.

Nur für humanitäre Akteure

Ab Freitagabend um 18 Uhr erlaubt der Bundesrat konkret die direkte und indirekte Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für sanktionierte Personen, Organisationen oder Unternehmen durch humanitäre Akteure, die dafür Beiträge des Bundes erhalten. Für humanitäre Akteure, denen der Bund keine Beiträge gewährt, sind Ausnahmebewilligungen unter Bedingungen möglich.

In anderen Worten geht es darum, dass dem Assad-Regime nahestehende Personen und Organisationen mit einer humanitären Rolle vorübergehend Geld aus der Schweiz erhalten können. Auch können Güter wie etwa Lebensmittel, technische Geräte oder Decken an diese Personen und Organisationen exportiert werden, obwohl sie auf der Sanktionsliste stehen. Die Bereitstellung solcher Gelder oder Güter muss über einen humanitären Akteur erfolgen.

Apell der WHO

Die Weltgesundheitsorganisation WHO appelliert seit längerem, dass die Hilfe für Erdbebenopfer in Syrien deutlich ausgeweitet werden müsse. Menschenrechtsorganisationen wie Christian Solidarity International (CSI) forderte unter anderem die Schweiz auf, die Wirtschaftssanktionen gegen Syrien rasch aufzuheben.

Die Erdbeben in der Türkei und Syrien forderten Zehntausende von Toten und Hunderttausende von Verletzten. Millionen Menschen wurden gemäss Hilfsorganisationen obdachlos. Das Erdbeben habe den durch die Sanktionen verursachten eklatanten Mangel an Gütern ans Licht gebracht, schrieb CSI. (sda/oee)

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