Mit den Stimmen des rechten Regierungslagers hat das ungarische Parlament ein Gesetz beschlossen, das es ermöglicht, manchen Doppelstaatsbürgern die ungarische Staatsbürgerschaft zeitweise zu entziehen. Das Ergebnis der Abstimmung hat das Parlament auf seiner Webseite veröffentlicht.
Demnach kann die Regierung künftig die ungarische Staatsbürgerschaft von Doppelstaatsbürgern «aufheben», die «ein Verhalten an den Tag legen, das die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die nationale Sicherheit Ungarns gefährden», wie das Gesetz festhält. Das gilt auch, wenn der oder die Betroffene «im Interesse einer fremden Macht oder einer fremden Organisation tätig ist, die Ziele einer fremden Macht oder fremden Organisation verwirklicht».
Voraussetzung der zeitweiligen Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist allerdings, dass die betroffene Person über die Staatsbürgerschaft eines weiteren Landes verfügt, die aber nicht die eines anderen EU-Landes, Norwegens, Islands, der Schweiz oder Liechtensteins ist. Die maximale Dauer des Entzugs ist mit zehn Jahren befristet. International ist eine solche zeitlich befristete Regelung unüblich. Eine Staatsbürgerschaft kann normalerweise dauerhaft entzogen werden, in anderen Fällen kann auf eine Staatsbürgerschaft auch verzichtet werden.
Kritiker sehen in dem Gesetz ein weiteres Instrument, mit dem die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban unliebsame Stimmen mundtot machen möchte. Der rechtspopulistische Regierungschef kämpft seit Jahren mit repressiven Methoden gegen Kritiker und unabhängige Zivilorganisationen an. Eine wiederkehrende Begründung seines Vorgehens ist, dass regierungskritische Personen und Organisationen Ungarn schaden und die Interessen anderer Länder und Mächte vertreten würden.
Von dem neuen Gesetz könnte etwa ein ungarisch-amerikanischer Doppelstaatsbürger betroffen sein, der sich in Ungarn in einer Menschenrechtsorganisation engagiert oder eine solche leitet. Die «Aufhebung» der ungarischen Staatsbürgerschaft würde für denjenigen bedeuten, dass er des Landes verwiesen werden kann. Ein ungarischer Staatsbürger hingegen kann nicht aus Ungarn ausgewiesen werden. (rbu/sda/dpa)
Orban meinte mit «Land», natürlich sich, seine Familie und sein Umfeld.