Ungarns Parlament hat in der Verfassung des Landes verankert, dass ein Mensch ausschliesslich als Mann oder Frau definiert werden kann. Non-binäre Menschen sollen demnach nicht als solche anerkannt werden. Die Volksvertretung beschloss zudem eine weitere Verfassungsänderung, die nach Ansicht von Kritikern das bereits vorher beschlossene Verbot von Pride-Paraden stützt. Bei den Paraden demonstrieren Menschen für die Rechte von schwulen, bisexuellen, transidenten und queeren Menschen (LGBTQ).
140 Parlamentarier stimmten für und 21 gegen die Änderungsanträge, die das vom rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban geführte Regierungslager eingebracht hatte. Die für Verfassungsänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit kam erwartungsgemäss zustande.
Während der Stimmabgabe ertönten im Plenarsaal aus Protest Trompeten-Laute von Gegnern der Verfassungsänderungen. Vor dem Parlamentsgebäude demonstrierten zahlreiche Anhänger der Opposition nach einem Aufruf der kleinen Partei Momentum.
Bereits am 18. März hatte Ungarns Parlament im Eilverfahren die bisher alljährlichen Pride-Paraden verboten. Die Regierung hatte das Pride-Verbot vor allem mit einem angestrebten «Schutz» von Kindern vor dem Kontakt mit dem Thema Homosexualität begründet.
Die nun beschlossene Verfassungsänderung besagt, dass der Schutz der «seelischen und moralischen Entwicklung» von Kindern den Status eines Grundrechts bekommt, das Vorrang vor allen anderen Grundrechten habe, mit Ausnahme des Rechts auf Leben.
Dies bedeute, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit heruntergestuft worden sei, so die Kritiker der Massnahme. Viele Demonstranten skandierten: «Versammlungsfreiheit ist Grundrecht».
Es ist die 15. Änderung der nach den Vorstellungen Orbans 2011 neu eingeführten ungarischen Verfassung, deren Präambel den Titel «Nationales Glaubensbekenntnis» trägt. Seit Dezember 2020 besagt diese Verfassung zudem, dass eine Mutter nur eine Frau und ein Vater nur ein Mann sein könne. Seit 2020 gilt zudem in Ungarn ein Gesetz, dass es Trans-Personen unmöglich macht, amtlich ihr Geschlecht zu ändern. (hkl/sda/dpa)
15 Jahre später…
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