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Prozess gegen non-binäre Person Maja T. in Ungarn auf Januar vertagt

Prozess gegen non-binäre Person Maja T. in Ungarn auf Januar vertagt

08.10.2025, 19:4308.10.2025, 19:43
German anti-fascist activist Maja T. gives a statement during a preliminary court hearing in Budapest, Hungary, Friday, Feb 21, 2025. (AP Photo/Denes Erdos)
Maja T. steht in Budapest wegen mutmasslicher Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme vor Gericht.Bild: keystone

Der laufende Strafprozess gegen die non-binäre deutsche Person Maja T. vor dem Budapester Stadtgericht ist auf Januar vertagt worden. Richter Jozsef Sos habe am Ende der heutigen Verhandlung den 14., 16., 19. und 22. Januar 2026 als die nächsten Verhandlungstage bestimmt, bestätigte ein Anwalt T.'s der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Budapest.

T. steht in Budapest wegen mutmasslicher Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2023 vor Gericht. T. droht eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft. T. beklagt schlechte Haftbedingungen und trat deshalb im Juni in einen rund 40-tägigen Hungerstreik.

T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl Deutschlands Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung war wenige Minuten zu spät gekommen. T. und die Anwälte verlangen die Rücküberstellung nach Deutschland – bisher vergeblich. Der Prozess in Budapest begann im Februar dieses Jahres.

Kein Termin für Urteil absehbar

Die angeklagte Person wirft dem Richte vor, nicht an einem fairen Verfahren interessiert zu sein. Tatsächlich wurde der Prozess in den vom rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban kontrollierten Teilen der ungarischen Öffentlichkeit stark politisiert. Erst vor zehn Tagen stufte Orban die Antifa, der die angeklagte Person zugerechnet wird, per Verordnung als «Terrororganisation» ein.

Maja T. soll zusammen mit Mitgliedern der deutschen «Hammerbande» im Februar 2023 an tätlichen Angriffen gegen wahre und vermeintliche Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarsches beteiligt gewesen sein. Zu den konkreten Vorwürfen äusserte sich T. im Budapester Verfahren bislang nicht.

Der Termin für ein Urteil zeichnet sich derzeit nicht ab. Der Prozess steckt noch im Beweisverfahren, bei dem Zeugen angehört sowie Dokumente und Videoaufnahmen ausgewertet werden. (sda/dpa)

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