Trumps früherer Sicherheitsberater Michael Flynn kann aufatmen: Das Ministerium beantragte am Donnerstag bei einem Bundesgericht in der US-Hauptstadt Washington ein Ende des Verfahrens.
In dem Antrag heisst es, die Regierung sei zu dem Schluss gekommen, dass eine weitere Strafverfolgung in dem Fall nicht den Interessen der Justiz diene. Nach nur 23 Tagen im Amt war Flynn im Februar 2017 als Sicherheitsberater von US-Präsident Donald Trump zurückgetreten.
Später räumte Flynn im Zuge der Ermittlungen wegen möglicher russischer Einflussnahme auf die US-Präsidentenwahl 2016 ein, die Bundespolizei FBI belogen zu haben. Auch Vizepräsident Mike Pence soll er in der Sache angelogen haben. Im Januar hatte Flynn beantragt, sein Geständnis zurückzuziehen.
Vergangene Woche waren im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung um Flynn Dokumente bekanntgeworden, die nach Ansicht von Trump und dessen konservativen Verbündeten nahelegen, dass Flynn vom FBI hereingelegt worden war. In einer handschriftlichen Notiz eines FBI-Ermittlers stand demnach etwa, man müsse Flynn zu einer Lüge bewegen, damit er strafrechtlich verfolgt oder gefeuert werden könne.
Trump hatte daraufhin gesagt, dass er Flynn nach dem Bekanntwerden der neuen FBI-Dokumente als «völlig entlastet» erachte. Flynn sei Opfer der Machenschaften von «dreckigen, widerlichen Bullen an der Spitze» des FBI. Was ihm widerfahren sei, dürfe keinem Amerikaner passieren. Trump sagte auf eine entsprechende Frage auch, er würde in Betracht ziehen, Flynn wieder in seine Regierung zu holen.
FBI-Sonderermittler Robert Mueller hatte in seiner im Frühjahr vergangenen Jahres abgeschlossenen Untersuchung keine Belege dafür gefunden, dass es vor der Wahl 2016 Geheimabsprachen zwischen dem Trump-Wahlkampfteam und Vertretern Russlands gegeben habe. Eine Behinderung der Ermittlungen der Justiz durch Trump schloss Mueller in seinem Bericht nicht aus. Der Präsident sah sich durch Muellers Bericht dennoch vollständig entlastet und bezeichnet die FBI-Ermittlungen zur Russlandaffäre immer wieder als «Hexenjagd»
(sda)