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USA: Unis dürfen bei Zulassung Hautfarbe nicht mehr berücksichtigen

US-Unis dürfen bei Zulassung Hautfarbe nicht mehr berücksichtigen – Biden enttäuscht

29.06.2023, 19:56
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Das Oberste Gericht der USA hat die Berücksichtigung der Hautfarbe oder Abstammung von Bewerberinnen und Bewerbern bei der Zulassung an Universitäten für verfassungswidrig erklärt.

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Die sogenannte «affirmative action» soll es an US-Unis nicht mehr geben. Bild: keystone

Viele Universitäten hätten viel zu lange die Hautfarbe als «Prüfstein» angesehen - und nicht die Herausforderungen und Fähigkeiten, die ein Bewerber gemeistert oder erlangt habe, hiess es am Donnerstag in der Begründung des Supreme Courts in Washington. Auch wenn die fraglichen Zulassungsverfahren mit guter Absicht eingeführt worden seien, verstiessen sie gegen die Verfassung.

Die Förderung von ethnischen Minderheiten unter dem Begriff «affirmative action» ist seit Jahrzehnten ein Reizthema in den USA. Sie sollte die Vielfalt unter den Studierenden fördern.

Biden spricht von Enttäuschung

US-Präsident Joe Biden bezeichnete die Entscheidung als «schwere Enttäuschung». «Wir sollten niemals zulassen, dass sich dieses Land von dem Traum wegbewegt, auf dem es gegründet wurde: dass es Chancen für jeden gibt, nicht nur für ein paar wenige», sagte Biden im Weissen Haus. Er schloss sich den Worten von Richterin Sonia Sotomayor an, die der Mehrheitsmeinung widersprach: Das Gericht mache mit seiner Entscheidung Jahrzehnte bedeutsamen Fortschritts zunichte. «Diskriminierung gibt es immer noch in Amerika», sagte Biden.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Gegner der «affirmative action» hatten gegen die Zulassungsverfahren an der Elite-Universität Harvard und der Universität von North Carolina geklagt. Sie argumentierten, dass die Zulassungspolitik der Hochschulen diskriminierend sei. Das Gericht mit seiner konservativen Mehrheit hebt nun erneut eine Entscheidung in einem Jahrzehnte alten Präzedenzfall auf. Im Jahr 1978 hatte der Supreme Court entschieden, dass im Zulassungsprozess die Hautfarbe nicht der entscheidende Faktor sein dürfe - aber durchaus mit berücksichtigt werden könne. Das Gericht hielt das Urteil in späteren Entscheidungen aufrecht.

Die «affirmative action» wurde in den USA seit der Zeit der Bürgerrechtsbewegung Mitte des 20. Jahrhunderts angewandt. Die Idee dahinter war, mit gezielter Förderung Diskriminierung von etwa Schwarzen entgegenzuwirken, die es in den USA häufig aufgrund struktureller Hindernisse schwerer haben, zu studieren. «Hochschulen haben ein wichtiges Interesse an einer vielfältigen Studentenschaft, die die Werte der akademischen Freiheit und des gleichen Schutzes fördert», argumentiert etwa die Bürgerrechtsorganisation ACLU. Studierende, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Hintergründe voneinander lernen, seien besser darauf vorbereitet, in der Gesellschaft erfolgreich zu sein.

Die «affirmative action» sei nicht perfekt gewesen, teilte Ex-US-Präsident Barack Obama nach dem Urteil mit. Sie habe aber Generationen von Studenten wie seiner Frau Michelle und ihm ermöglicht, zu beweisen, dass sie dazugehören.

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Ex-Präsident Barack Obama gefiel die «affirmative action», auch wenn diese nicht perfekt gewesen sei.Bild: keystone

Das Gericht weist in seiner Begründung darauf hin, dass Universitäten weiterhin berücksichtigen könnten, wie die Hautfarbe oder die Abstammung das Leben der Bewerberinnen und Bewerber geprägt habe - «sei es aufgrund von Diskriminierung, Inspiration oder auf andere Weise». Die ACLU wies in einer Reaktion ebenfalls auf diesen Passus hin und forderte die Universitäten auf, die Chancengleichheit zu erhöhen, indem sie etwa bei der Zulassung auf standardisierte Tests verzichteten und finanzielle Unterstützung erhöhten. Biden wies das Bildungsministerium an, zu untersuchen, welche Massnahmen zu einer inklusiveren und diversen Studentenschaft beitragen können.

Der Supreme Court war unter dem republikanischen Ex-Präsidenten Donald Trump deutlich nach rechts gerückt. Schon bei der Anhörung des Falles Ende vergangenen Jahres hat sich angedeutet, dass das Gericht die Berücksichtigung der Hautfarbe beim Zulassungsverfahren als verfassungswidrig werten könnte. Bereits vor rund einem Jahr hatte das Oberste Gericht in einer spektakulären Entscheidung das fast ein halbes Jahrhundert lang geltende Recht auf Abtreibung gekippt. Danach kam es zu landesweiten Protesten. Umfragen zufolge sinkt das Vertrauen der Bevölkerung in das Gericht, das bei den strittigsten Fragen häufig das letzte Wort hat. (sda/dpa)

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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der Denker
29.06.2023 20:07registriert März 2016
Man kann von den Richtern halten was man will. Aber jemanden mit schlechteren Noten zu nehmen nur weil er/Sie eine dunkle Hautfarbe hat ist in der Tat sehr ungerecht. Es ist auch erlaubt mal etwas das gut gemeint war rückgängig zu machen. Es gibt sicher viele denen der Zugang aufgrund der Hautfarbe verwehrt wurde und das ist nicht fair.
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chrimark
29.06.2023 21:13registriert November 2016
Wenn die Hautfarbe entscheidet, ob Kandidaten aus armen Verhältnissen in finanzielle Unterstützungsprogramme aufgenommen werden, muss man sich nicht wundern, wenn der davon ausgeschlossene Teil der Unterschicht, dann populistische Fliegenfänger wie Trump wählt.
Habe den Eindruck, dass es sich die USA zu oft zu einfach macht, wenn Missstände auf institutionellen Rassismus geschoben werden, statt auf die generelle soziale Chancenungleichheit von Arm und Reich. Vom-Tellerwäscher-zum-Millionär ist längst nicht mehr was es war.
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In vino veritas
29.06.2023 20:41registriert August 2018
Vielleicht sind solch absurde Regeln mit ein Grund für den Erfolg der Republikaner. Mit solch schwachen Statements lockt Biden keinen Wähler hinter dem Ofen hervor. Es wäre besser, wenn er für Chancengleichheit einstehen würde, anstatt eine Gruppe explizit zu bevorzugen.

Schliesslich darf man hier mit Fug und Recht behaupten, dass das System rassistisch ist, nämlich gegenüber weissen Anwärtern. Es sollte die Leistung zählen, so soll sich Fleiss und Engagement lohnen und nicht die Herkunft (egal ob schwarze Quotenstudent oder weisser Millionärssohn).
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