US-Handelsgericht kippt auch diese Trump-Zölle — allerdings hat das Urteil einen Haken
Ein auf Handelsfragen spezialisiertes Bundesgericht hat am Donnerstag die Strafzölle von 10 Prozent, die der amerikanische Präsident Ende Februar verhängte, für rechtswidrig erklärt. Das Gesetz, auf das Donald Trump zurückgegriffen habe, erlaube Zwangsabgaben auf ausländischen Gütern nur dann, wenn sich die USA mit «grossen und ernsthaften Zahlungsbilanzdefiziten» konfrontiert sehe, heisst es in der komplexen Begründung. Die in «Section 122» definierten Voraussetzungen für einen solchen wirtschaftspolitischen Notstand seien aktuell nicht gegeben.
Das Stimmverhältnis im Gericht lautete 2 zu 1. Der unterlegene Richter, der seine Berufung dem republikanischen Präsidenten George W. Bush verdankt, bemängelte in seiner abweichenden Stellungnahme vor allem das Vorgehen seiner beiden Kollegen. So fand er es nicht angebracht, dass das Urteil im beschleunigten Verfahren gefällt worden war.
Urteil betrifft Übergangszölle
Das Weisse Haus wollte den Entscheid, die zweite gewaltige Niederlage Trumps vor dem Court of International Trade in New York, vorerst nicht kommentieren. Gut möglich, dass die Regierung das Urteil aber in der nächsten Instanz anfechten wird. Der Präsident selbst sagte einzig: «Mich überrascht nichts mehr.»
Trumps wirtschaftspolitische Berater allerdings stehen nun vor einem Problem: Denn der Strafzoll von 10 Prozent auf sämtlichen Importen ist eigentlich nur eine Übergangslösung. Trump griff auf diese Zölle zurück, nachdem der Supreme Court vor etwas mehr als zwei Monaten die «Liberation Day»-Zölle kassiert hatte. Selbst wenn sie legal wären, könnten die «Section 122»-Zölle höchstens 150 Tage in Kraft bleiben. So steht es im entsprechenden Gesetz aus dem Jahr 1974. Im aktuellen Fall läuft diese Frist Ende Juli ab.
Bereits präpariert der Handelsbeauftragte Jamieson Greer deshalb den nächsten Zollhammer; mit Hilfe der «Section 301» könnte Trump Länder bestrafen, die nicht energisch genug gegen Zwangsarbeit vorgehen und die unfaire Handelspraktiken fördern. Greer hat dabei auch die Schweiz im Visier. Derzeit läuft dazu ein Mitwirkungsverfahren.
Folgen des Urteils sind «nicht klar», sagt Anwalt
Zurück zum Urteil: Obwohl das Handelsgericht die 10-Prozent-Strafzölle am Donnerstag für rechtswidrig erklärte, bleiben sie vielleicht weiterhin in Kraft. Das Urteil des Gerichts bezieht sich nämlich nur auf drei Kläger, wie Jeffrey Schwab vom Liberty Justice Center — der gemeinnützigen Anwaltskanzlei der Kläger — in einem Mediengespräch ausführte. Bei den Klägern handelte es sich um einen Spielzeug-Hersteller (Basic Fun) und einen Gewürzimporteur (Burlap and Barrel) sowie den Bundesstaat Washington. Sie müssen nun auf importierten Gütern keine Zusatzzölle mehr bezahlen. Auch kommen sie wohl in den Genuss einer Rückerstattung von bereits bezahlten Abgaben.
In its decision, the CIT held that Section 122 does NOT authorize the President to impose these tariffs under current economic conditions.
— Liberty Justice Center (@LJCenter) May 7, 2026
Section 122 is a narrow, time-limited tool intended to address specific balance-of-payments crises—NOT a blank check for the executive… pic.twitter.com/MB4xZzqpWi
Was mit den restlichen Importeuren passiert, das ist hingegen «nicht klar», sagte Schwab weiter. Das Urteil schweige sich über sie aus. Der Jurist sagte aber auch: In «Section 122» werde ausdrücklich erwähnt, dass alle Unternehmen gleichbehandelt werden müssten. Demnach wäre es illegal, wenn einige Importeure den (illegalen) Strafzoll bezahlen müssten, drei aber nicht. Entscheidend sei nun, wie die Regierung auf das Urteil regiere, sagte Schwab.
Das amerikanische Zollchaos ist also noch lange nicht zu Ende. (aargauerzeitung.ch)

