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Klage gegen «Taxi Driver»-Regisseur Paul Schrader wegen Übergriffe

Klage gegen «Taxi Driver»-Regisseur Paul Schrader wegen sexueller Übergriffe

05.04.2025, 12:4305.04.2025, 12:43
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FILE - Director Paul Schrader poses for a portrait for the film 'Oh, Canada', at the 77th international film festival, Cannes, southern France, May 17, 2024. (Photo by Scott A Garfitt/Invisi ...
Paul Schradeer ist unter anderem bekannt für den Film «Taxi Driver» mit Robert DeNiro.Bild: keystone

Die ehemalige Assistentin des US-Filmemachers Paul Schrader wirft diesem in einer Klage sexuelle Belästigung und sexuelle Übergriffe vor. Das berichten US-Medien übereinstimmend unter Berufung auf Gerichtsdokumente.

Schrader, so der Vorwurf, soll die 26 Jahre alte Frau von Mai 2021 bis September 2024 immer wieder verbal und körperlich belästigt haben. Sein Anwalt Phillip Kessler wies die Vorwürfe zurück, wie mehrere US-Medien berichteten.

Bekannt für Drehbuch von «Taxi Driver» und eigene Filme

Schrader schrieb die Drehbücher für mehrere Kultfilme von Martin Scorsese, etwa «Taxi Driver». Er ist auch als Regisseur bekannt.

Unter anderem soll Schrader versucht haben, die Frau während des Filmfestivals in Cannes 2024 in seinem Hotelzimmer zu küssen und sie dort festgehalten haben. Mehrere Tage später habe er sie unter einem falschen Vorwand zu sich zitiert und sich entblösst, berichten der US-Sender NBC und das Magazin «Variety» übereinstimmend.

In Cannes stellte Schrader seinen neuesten Film «Oh, Canada» vor (noch kein deutscher Kinostart). Das Drama ist mit Richard Gere, Uma Thurman und Jacob Elordi besetzt.

Streit um einen mutmasslichen Vergleich

Die frühere Mitarbeiterin habe die Klage am Gericht in New York eingerichtet, weil der 78 Jahre alte Regisseur einen aussergerichtlichen Vergleich mit ihr nicht eingehalten habe, heisst es.

Schraders Anwalt Kessler sagte dem «Hollywood Reporter», dass es sich um eine «verzweifelte, opportunistische und leichtfertige Klage zur Durchsetzung eines Vergleichs handelt, der nie von Schrader unterzeichnet wurde». Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (sda/dpa)

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