Der Kanton Zürich will keine Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) hat am Montag den Bund dazu aufgefordert, ein Verbot einzuführen.
Länder wie Grossbritannien oder Finnland erlauben keine irreversiblen Operationen bei unter 18-Jährigen, wie die Zürcher Gesundheitsdirektion am Montag mitteilte. Andere seien da liberaler. In der Schweiz fehlten hingegen klare Regeln. Zürich fordert auch, dass Pubertätsblocker nur im Rahmen von wissenschaftlichen Studien abgegeben werden dürfen.
Sie sei sich bewusst, dass das Thema kontrovers sei, sagte Rickli vor den Medien. Die betroffenen Jugendlichen stünden unter grossem psychischen Druck. «Ich bin aber überzeugt, dass dieser Entscheid erst mit der Volljährigkeit fallen soll», sagte Rickli.
Die Zürcher Gesundheitsdirektorin meinte auch, dass ein Grossteil der Gesellschaft und der Fachwelt ihr Vorgehen richtig finde. «Einige Ärzte denken, ihre Empfehlung stehe über dem Gesetz. Als Politikerin habe ich eine andere Haltung», sagte Rickli. So stelle sich vielleicht in Zukunft die Frage, wie man den Jugendlichen die Geschlechteranpassungen antun konnte.
Zum Thema wurden Geschlechtsanpassungen bei der Zürcher Gesundheitsdirektion 2023. Eltern von Transgender-Jugendlichen hätten sich Ende Jahr grösstenteils anonym an sie gewendet, weil Behandlungen zu vorschnell erfolgen würden. Die Vorwürfe hätten entkräftet werden können, hiess es am Montag. Rickli forderte die Spitäler aber damals auf, nur mit Einwilligung der Eltern einzugreifen.
Bereits heute gibt es Leitlinien der Fachgesellschaften. Theoretisch ist die Abgabe von Pubertätsblockern im Kanton Zürich möglich, aber es braucht ausführliche Information und Aufklärung von Familie und Kind.
Eine Sprechstundenauswertung von 2023, die am Montag vorgestellt wurde, zeigt, dass nach 49 Gesprächen bei 84 Prozent der Jugendlichen intensive Psychotherapie folgte. Nur in sechs Fällen gaben die Ärzte in den Jahren 2023 und 2024 Blocker ab. Im Jahr 2024 kam es in zehn Fällen zu Behandlungen mit geschlechtsangleichenden Hormonen.
Die Gesundheitsdirektion führt nun auch Qualitätsstandards ein. Das Augenmerk liege auf wissenschaftlicher Begleitung. Dabei werde von Operationen bei Minderjährigen abgeraten. Dies, um das Wohl der Betroffenen langfristig zu sichern.
Der Kanton basiert seine Forderungen auf einem Gutachten Die Kantone haben demnach einen äusserst eingeschränkten Spielraum, ein Verbot wäre kantonal nicht zulässig. Es bräuchte ein Spezialgesetz auf Bundesebene.
«Eine Vernehmlassung auf Bundesebene würde einen gesellschaftlichen Diskurs bringen», sagte Thomas Sägesser, stellvertretender Generalsekretär der Gesundheitsdirektion. Der Entscheid sei letztlich eine politische Frage. Regierungsrätin Rickli sagte am Montag, dass sie noch nicht gehört habe, dass der Bund Anstrengungen in diese Richtung unternommen habe.
Erste Reaktionen von Zürcher Parteien fielen unterschiedlich aus. Die SVP begrüsste Ricklis Forderungen und bezeichnete die Geschlechtsanpassungen als «bedenklichen Trend». Die linke AL zeigte sich hingegen «befremdet von einem ideologisch motivierten Verbot». Auch die SP kritisierte die Forderung, Urteilsfähigkeit ist keine Frage des Alters. Zürich wolle die Jugendlichen unnötig einschränken.
Im Zürcher Kantonsrat verlas am Nachmittag Nicole Wyss (AL, Zürich) eine gemeinsame Erklärung von AL, Grünen und SP. Sie halten ein Behandlungsverbot für »unbegründet und einen gefährlichen Rückschritt«. Die Direktion habe selber darauf verwiesen, dass keine systematischen Versorgungsmängel vorliegen würden. Dass ein Verbot gefordert werde, sei »schlicht transphob und gefährlich". Diese Jugendlichen bräuchten Schutz und Respekt, keine politischen Debatten. (sda)
Na, bei so vielen Fällen wird es natürlich schon Zeit dass die Politik einschreitet!
Aber im ernst: Das sollen Ärzte entscheiden, und nicht Politiker welche nur ihr Zielpublikum zufriedenstellen wollen.
Wenn es wirklich hunderte oder tausende von Fällen gäbe jedes Jahr, dann sähe das wieder anders aus, aber es geht ja wirklich nur um Einzelfälle, und mit solch einem Gesetz macht man den Patienten das Leben NOCH schwerer.
Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln. Es gibt sehr wohl gute Gründe, Minderjährigen nur beschränkte Handlungs- und Urteilsfähigkeit zuzusprechen (nach Massgabe des Alters und Reife): Erfahrungen, körperliche Entwicklung etc. Und das ist auch als Schutz gedacht.