Der Polizist, der 2012 bei einer Fahrzeugkontrolle einen unbewaffneten Einbrecher erschossen hat, hat eine fahrlässige und nicht eine vorsätzliche Tötung begangen. Das Kantonsgericht hat diese Verurteilung der Vorinstanz bestätigt, aber die Freiheitsstrafe erhöht.
Die Kantonsrichter sprachen wie schon bereits das Strafgericht den 38-Jährigen der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie sie am Freitag mitteilten. Sie erhöhten aber die bedingte Freiheitsstrafe von 15 auf 24 Monate.
Bei der Schussabgabe vom 12. September 2012 zwischen Schwyz und der Ibergeregg war nicht nur der 24-jährige Beifahrer eines gestohlenen VW-Busses getötet worden, sondern auch der 25-jährige Lenker verletzt worden. Der Polizist war, nachdem er die Beifahrertür des VW-Busses geöffnet hatte, von den Opfern nicht angegriffen worden.
Gegen das Urteil des Strafgerichtes appelliert hatte die Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung von 5 Jahren und 3 Monaten wegen vorsätzlicher Tötung und fahrlässiger Körperverletzung fordert. Die Verteidigung hatte den Freispruch verlangt. (whr/sda)