Zwischen legal und illegal liegen manchmal nur ein paar Meter: Am Freitagnachmittag kontrollierte die deutsche Polizei am Rheinufer in Rheinfelden einen 24-jährigen Schweizer. Zuvor war den Polizisten «intensiver Geruch von Marihuana» aufgefallen. Der Mann rauchte einen Joint, warf diesen kurz vor der Kontrolle aber in den Rhein. Wegen der geringen Strömung konnten ihn die Beamten doch noch sicherstellen.
Beim Mann fanden die Polizisten zudem weitere Cannabisblüten. Der Schweizer berief sich darauf, dass es sich dabei um CBD-Hanf handle. Das ist in der Schweiz legal. Nicht aber auf der anderen Rheinseite in Deutschland. Dort «unterliegt aus der Schweiz eingeführtes CBD-Hanf regelmässig dem Betäubungsmittelgesetz», wie es in der Mitteilung vom Samstag heisst.
Der tolerierte THC-Grenzwert liegt in Deutschland deutlich tiefer. Der rechtlich festgelegte Grenzwert für die THC-Konzentration sei in der Schweiz fünf Mal höher.
Für den Schweizer hat das Konsequenzen: Der 24-Jährige muss nun mit einem Strafverfahren wegen Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln rechnen, wie das Polizeipräsidium Freiburg im Breisgau mitteilt.
(aargauerzeitung.ch)
Marihuana ist in Deutschland verboten, weil es dort eine illegale Droge ist.