Bei deinem eigenen Grundstück musst du sicherstellen, dass es ohne Gefahren betretbar ist. Heisst, du bist dazu verpflichtet, vor deinem Haus Schnee zu schippen und zu streuen. Denn wenn zum Beispiel ein Postbote auf dem Weg zu deinem Briefkasten ausrutscht, kannst du als der Eigentümer oder die Eigentümerin haftbar gemacht werden.
Wenn sich vor deinem Haus ein Gehweg befindet, musst du auch diesen räumen. Es reicht nicht, nur einen kleinen Weg freizuschaufeln. Die Faustregel lautet: Du solltest so viel schippen, dass zwei Personen mühelos aneinander vorbeilaufen können.
Wenn du nur Mieterin oder Mieter bist, bist du im Normalfall nicht für die Schnee- und Eisräumung verantwortlich – die obliegt deinem Vermieter oder deiner Vermieterin. Mieterinnen und Mieter sind nur dann zuständig, wenn dies explizit im Mietvertrag festgehalten wurde. Wenn du dir unsicher bist, solltest du also mal einen Blick in euren Vertrag hineinwerfen.
Eine konkrete Regel gibt es dafür nicht. Grundsätzlich solltest du den Winterdienst dann einhalten, wenn die meisten Fussgängerinnen und -gänger unterwegs sind – also zwischen 7 Uhr morgens und 21 Uhr abends.
Besonders bei starkem und andauerndem Schneefall kann man vom Eigentümer allerdings nicht verlangen, dass er rund um die Uhr schippt. Im Winter müssen Passantinnen und Passanten einfach damit rechnen, dass sie auf den Strassen und Gehwegen ein bisschen besser aufpassen müssen.
Trotzdem ist es sinnvoll, wenn du den Schnee relativ schnell wegschippst. Denn je länger du ihn liegen lässt, desto eher ist der Schnee festgetreten und lässt sich nicht mehr so leicht entfernen, wodurch schnell Vereisungen entstehen können. Wenn du dich also zeitnah um den Schnee vor deiner Haustür kümmerst, kannst du meist aufs Streuen verzichten.
Der Schnee muss wohl oder übel auf deinem Grundstück bleiben, denn es ist verboten, ihn auf öffentliche Grundstücke wie das Trottoir oder die Strasse zu schippen. Genauso wenig darfst du ihn auf dem Grundstück deiner Nachbarn ablagern – ausser, sie haben dir dafür ihr Einverständnis gegeben.
Am besten ist es also, den Schnee aus der Einfahrt in den eigenen Garten – falls man denn einen hat – oder einfach an den Rand des Grundstücks zu schippen.
Wenn es vor deiner Haustür glatt ist, bist du mit Streumitteln am besten bedient. Streusalz gilt oft als Mittel der Wahl, dabei ist es höchst umstritten, da es in der Natur und für Tiere grossen Schaden anrichten kann. Auch für Fahrzeuge und Bauwerke (vor allem Beton) ist der Einsatz von Streusalz schädlich.
Im öffentlichen Winterdienst darf Streusalz daher nur bei kritischen Wetterlagen vorbeugend verwendet werden – und auch dann nur auf Nationalstrassen sowie an besonders exponierten Stellen.
Viele Privatpersonen nutzen ebenfalls Salz, um Glatteis auf ihrem Grundstück entgegenzuwirken. In Deutschland ist der private Einsatz in den meisten Kommunen verboten und wird mit einem Bussgeld bestraft. In der Schweiz wird das nicht ganz so eng gesehen, da der Einfluss der privaten Nutzung von Streusalz auf die Umwelt laut Barbora Neversil, Mediensprecherin des Bundesamts für Umwelt, sehr klein sein dürfte.
Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. schätzt die Situation anders ein, zumindest in Deutschland: Rund 1,5 Millionen Tonnen Salz werden jährlich auf den deutschen Straßen und Wegen verwendet, ein Drittel davon durch Privathaushalte.
Anstelle von Streusalz kannst du aber auch umweltfreundlichere Alternativen wie Granulat (zum Beispiel aus Kalkstein oder Lava) oder Streusand verwenden. Auch Splitt wird gerne verwendet, doch hier musst du beim Kauf aufpassen: Manches angebotene Splittgut beinhaltet nämlich giftige Substanzen.
Die Herstellung und Entsorgung von Splitt kostet zudem sehr viel Energie, doch es gibt einen Vorteil: Wenn der Schnee geschmolzen ist, kannst du den ausgestreuten Splitt wieder zusammenfegen und beim nächsten Schneefall erneut verwenden.