Drei junge Frauen haben sich am Donnerstag wegen einer Schlägerei am Bahnhof Wil SG vor Gericht verantworten müssen. Eine 20-Jährige, die mit einem Baseballschläger auf eine 19-Jährige und ihre Freundin losging, wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Begonnen hatte der Streit zwischen den beiden Schweizerinnen mit Migrationshintergrund aus Eifersucht. Bereits sechs Wochen vor der Tat waren sich die früheren Freundinnen in die Haare geraten. Am Abend der Schlägerei stritten sie zuerst per Handy-Chat. Nach üblen Beschimpfungen und Beleidigungen im Chat kam es kurz vor Mitternacht zur Schlägerei am Bahnhof Wil.
Um für die Schlägerei gerüstet zu sein, fuhr die 20-jährige Hauptangeklagte laut dem Richter mit dem Auto der 22-jährigen Mitangeklagten zu ihrem Cousin nach Sirnach TG und holte einen Baseballschläger. Dann fuhr die 22-Jährige sie zum Bahnhof Wil, wo die beiden auf die Kontrahentin warteten. Laut dem Gericht war die Hauptangeklagte die treibende Kraft für die Tat. Sie sei mit dem Baseballschläger auf die Jüngere losgegangen. Diese habe sich mit dem Pfefferspray gewehrt.
Am stärksten unter die Räder kam die Freundin der 19-Jährigen. Nachdem die Hauptangeklagte mit dem Baseballschläger ihr Auto getroffen hatte, stieg sie aus und wollte der Freundin helfen. Daraufhin schlug ihr die Hauptangeklagte mit dem Baseballschläger ins Gesicht. Das Opfer verlor einen Zahn, weitere neun Zähne wurden beschädigt und eine Platzwunde am Kopf musste genäht werden. Sie leide eineinhalb Jahre nach der Tat noch unter den Folgen und könne nicht mehr alleine schlafen: «Ich habe jeden Tag grosse Angst und kann nirgends mehr hingehen», sagte das Opfer unter Tränen.
Am Donnerstag hat das Kreisgericht Wil die 22-jährige Haupttäterin wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Der Einzelrichter verschärfte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von 210 Tagessätzen à 30 Franken.
Ihre 19-jährige Kontrahentin, welche sich mit dem Pfefferspray gegen den Angriff mit dem Baseballschläger wehrte, wurde freigesprochen. Die dritte Beschuldigte, eine Freundin der Hauptangeklagten, wurde wegen Gehilfenschaft zu einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.
Zudem muss die Hauptangeklagte zu drei Vierteln, ihre Kollegin zu einem Viertel für den Schaden am Auto (1500 Franken) und die Genugtuung wegen der Verletzungen (3500 Franken) aufkommen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (sda)