Wem gehört die entlaufene Katze? Um das zu klären, hat eine Richterin kurzerhand das besagte Tier geladen. Die dreijährige «Lumpele» muss vor Gericht sozusagen aussagen. Oder besser: Mit ihrem Verhalten zeigen, wem sie gehört.
Sie war im Mai 2013 in einer süddeutschen Kleinstadt ausgebüxt, wie das Amtsgericht Ansbach am Dienstag mitteilte. Das grau-getigerte Tier landete schliesslich bei einer Frau, die «Lumpele» nicht mehr hergeben wollte und von den Besitzern verklagt wurde.
Auf Anordnung des Gerichts musste die Frau die Katze zur Verhandlung mitbringen und auf dem Parkdeck des Gerichts frei laufen lassen. Die Richterin wollte so feststellen, ob sich das Tier bei einem der Beteiligten zutraulich zeigt.
«Lumpele» flüchtete aber sofort unter ein Auto und liess sich längere Zeit nicht wieder hervorlocken. Dann sollten alle das Tier auf den Arm nehmen, doch bei allen war die Katze gleich ruhig.
Mit Fotos konnten «Lumpeles» Besitzer schliesslich beweisen, dass die Katze ihnen gehört – und so verurteilte die Richterin die Frau dazu, das Tier herauszurücken. (lhr/sda/dpa)