Karl Dall über die Klägerin
Grosse Erleichterung herrscht bei Karl Dall nach dem Freispruch im Zürcher Vergewaltigungsprozess. Sein Mitleid mit der Klägerin halte sich in Grenzen, sagte der 73-Jährige. Gegen sie will er weiter juristisch vorgehen.
11.12.2014, 11:3611.12.2014, 15:05
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Bild: EPA/KEYSTONE
Nach seinem Freispruch im Vergewaltigungsprozess vor dem Bezirksgericht in Zürich hat Fernsehkomiker Karl Dall einen Einblick in sein Gefühlsleben gegeben. «Zuerst spürte ich pure Erleichterung, dann kam Genugtuung hinzu», sagte er der «Bild». Er sei 13 Monate durch die Hölle gegangen. «Jetzt habe ich mein altes Leben endlich zurück.»
Er sei mit gemischten Gefühlen zum Prozess nach Zürich gefahren. Zwar habe jeder gesagt, es müsse einen Freispruch geben. «Aber sicher ist man da nicht», sagte Dall. Umso besser gehe es ihm jetzt. «Ich bin froh, dass es dieser Frau nicht gelungen ist, meine Karriere zu zerstören. Das hätte ich wohl nicht verkraftet.»
Über die Klägerin sagte der 73-Jährige, sein Mitleid halte sich in Grenzen. «Aber wenn sie im Zürichsee ertrinken würde, würde ich sie retten. Schliesslich ist auch sie ein menschliches Wesen.»
Ungereimtheiten in den Aussagen der Klägerin
Das Bezirksgericht Zürich war am Dienstagabend zu dem Schluss gekommen, dass keine hinreichenden Beweise gegen Dall vorliegen. Die Aussagen der Frau hätten viele Ungereimheiten enthalten.
Dalls Anwalt Marc Engler teilte mit, man werde den Strafantrag wegen heimlicher Tonaufnahmen und Fotos «sicher weiter aufrecht» halten. Diese Aufnahmen waren im Prozess nicht als Beweismittel zugelassen worden.
Darüber hinaus wollte Engler eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung nicht ausschliessen. Man werde aber zunächst abwarten, bis der Freispruch rechtskräftig sei. Erst danach werde man besprechen und entscheiden, «ob wir da ebenfalls Anzeige machen wollen, wobei es sich dabei um ein Offizialdelikt handelt, wo die Staatsanwaltschaft auch von sich aus tätig werden könnte».
(rls/dpa/lue)
Karl Dall Gerichtsprozess
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Karl Dall Gerichtsprozess
Der deutsche Entertainer Karl Dall auf dem Weg zum Zürcher Bezirksgericht am Dienstag, 9. Dezember 2014.
quelle: keystone / ennio leanza
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