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Schwarzfahrer-Datenbank: Die wichtigsten Fragen und Antworten

ARCHIV - ZUR PRESSEKONFERENZ ZUM AUSBAU DER BAHNINFRASTRUKTUR STELLEN WIR IHNEN DIESES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - SBB-Zugbegleiterin Priska Portmann bei der Billetkontrolle im ICN von Zuerich nach Ge ...
Wer kein gültiges Billett hat, landet seit April in der nationalen Schwarzfahrer-Datenbank. Bild: KEYSTONE

277'000 Personen bereits erfasst – was du über die Schwarzfahrer-Datenbank wissen musst

Weil ein Kontrolleur in Schaffhausen ein fünfjähriges Mädchen büsste, gehen derzeit die Wogen hoch. Das Kind landet zudem in der neuen nationalen Schwarzfahrer-Datenbank, die seit April überall eingeführt wird. Was steckt dahinter? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
16.08.2019, 11:5816.08.2019, 12:59
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Der Fall bewegt derzeit die ÖV-Schweiz: In Schaffhausen ist fünfjähriges Mädchen ohne Billett im Bus erwischt worden. Der Kontrolleur drückte kein Auge zu, sondern brummte dem Kind eine Busse von 100 Franken auf.

Was bislang fast niemand wusste: Die Fünfjährige landet – wie alle anderen Schwarzfahrer – automatisch in der nationalen Schwarzfahrerbank. Wie bislang total 2600 andere Kinder.

Das nationale «Bschiss»-Register wird seit April 2019 schweizweit eingeführt. Bis Ende Jahr sind 100 ÖV-Unternehmen dabei. Bereits sind 277'000 Personendaten erfasst. Regelmässige Schwarzfahrer können so einfacher überführt werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum gibt es eine Schwarzfahrer-Datenbank?

Ein Tram der Linie 7 faehrt durch die Spitalgasse in Bern, im Hintergrund die Heiliggeist-Kirche und der Bahnhofplatz, am Sonntag, 28. Juni 2015. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Bild: KEYSTONE

Durch Schwarzfahrer entgehen den Schweizer Transportunternehmen jährlich Einnahmen zwischen 50 und 100 Millionen Franken. Der Branchenverband ch-direkt rollt die Datenbank aufgrund eines Parlamentsbeschlusses bei allen 100 Transportunternehmen aus, die Stichproben-Kontrollen durchführen.

«Wir sind überzeugt, dass das nationale Register auf regelmässige Schwarzfahrer abschreckend wirkt», erklärt ch-direkt-Sprecher Thomas Ammann dem «Bund».

Was ändert sich?

Die Zuercher Strassenbahn "Cobra Tram" faehrt am Paradeplatz, aufgenommen am Dienstag, 3. Maerz 2015 in Zuerich. Die Verkehrsbetriebe Zuerich (VBZ) stehen in der Kritik. Bei ihrem Vergabeent ...
Bild: KEYSTONE

Es ist simpel: Wer bislang etwa im Tram ohne gültiges Ticket erwischt wurde, konnte die Busse oftmals vor Ort und anonym bezahlen. Damit ist nun vielerorts Schluss.

Wird ein Schwarzfahrer in Bern im August im Tram erwischt und zwei Monate später in Zürich in der S-Bahn, gilt er als Wiederholungstäter und muss einen Zuschlag bezahlen. Egal, aus welchem Grund er kein Billett hatte.

Das Schwarzfahrerregister bedeutet keine grundsätzliche Praxisänderung. Viele ÖV-Unternehmen führten schon jetzt eigene «schwarze Listen». Nun werden diese einfach national verknüpft.

Wie hoch sind die Bussen?

ARCHIVBILD ZUM SBB-FAHRPLANWECHSEL --- Pendler steigen am 29. September 2009 abends im Bahnhof Museumsstrasse im Hauptbahnhof Zuerich in eine S-Bahn ein. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Bild: KEYSTONE

Mit dem neuen nationalen Schwarzfahrerregister zahlt man beim ersten Mal eine Busse von 100 Franken, im Wiederholungsfall 140 Franken, danach 160 Franken.

Wie lange wird ein Eintrag gespeichert?

Die Schwarzfahrer reisen auf Bewährung: Die Einträge bleiben zwei Jahre im System. Kommt kein weiterer Eintrag hinzu, werden sie gelöscht. Wird man in diesem Zeitraum wieder erwischt, beginnt die Frist von vorne zu laufen.

Sind meine Daten geschützt?

ch-direkt betont, dass der Datenschutz oberste Priorität habe. Kontrolleure können nicht direkt auf das Schwarzfahrer-Register zugreifen. Die ÖV-Unternehmen speisen die Daten bloss in die Datenbank ein und bekommen eine Rückmeldung, ob die Person bereits zuvor gebüsst wurde. Betroffene könnten jederzeit einen Antrag stellen, um Einblick in ihre Daten und Einträge zu erhalten. Das Inkasso erfolgt weiterhin über die verschiedenen Transportunternehmen.

Was sagt der Konsumentenschutz?

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist zwar nicht grundsätzlich gegen die neue Regelung. Aber: «Wir fänden es sinnvoll, zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Verstössen zu unterscheiden», sagte Josianne Walpen, Leiterin Mobilität SKS, weiter zum «Bund». Das werde derzeit von den involvierten Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Das System müsse aber in der Umsetzung für alle nachvollziehbar und überall gleich sein.

Wer ist bereits dabei?

Bis Ende Jahr werden wie gesagt alle 100 ÖV-Unternehmen ihre Daten ans Register übermitteln. Bereits jetzt dabei sind unter anderem:

  • SBB
  • BLS
  • Tarifverbund ZVV
  • Tarifverbund Ostwind
  • RBS
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46 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Güzmo
16.08.2019 12:16registriert Juli 2019
2 Jahre find ich ganz okay. Gibts dazu rechtliche Grundlagen oder haben die Registerbetreiber das einfach mal so definiert?

Zum Konsumentenschutz: Ganz recht. Fänd i wichtig.
12015
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Snowy
16.08.2019 12:56registriert April 2016
Der Konsumentenschutz:

«Wir fänden es sinnvoll, zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Verstössen zu unterscheiden»

Klar. Als ob irgendjemand das Schwarzfahren zugeben würde.... hat immer jeder eine Ausrede ("Vergessen" etc) parat.
Wenn man wüsste, dass das Delikt noch unterschiedlich geahndet wird, erst recht.
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sheshe
16.08.2019 13:07registriert November 2015
Noch ein Link zu aktuellen Fall:
"So sollen derzeit drei Dreijährige, zwei Vierjährige und zehn Fünfjährige einen Eintrag haben. In der Alterskategorie der Sechs- bis Zwölfjährigen sind sogar 2600 Schwarzfahrer registriert. "
Quelle: 20min
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