Der Fall bewegt derzeit die ÖV-Schweiz: In Schaffhausen ist fünfjähriges Mädchen ohne Billett im Bus erwischt worden. Der Kontrolleur drückte kein Auge zu, sondern brummte dem Kind eine Busse von 100 Franken auf.
Was bislang fast niemand wusste: Die Fünfjährige landet – wie alle anderen Schwarzfahrer – automatisch in der nationalen Schwarzfahrerbank. Wie bislang total 2600 andere Kinder.
Das nationale «Bschiss»-Register wird seit April 2019 schweizweit eingeführt. Bis Ende Jahr sind 100 ÖV-Unternehmen dabei. Bereits sind 277'000 Personendaten erfasst. Regelmässige Schwarzfahrer können so einfacher überführt werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Durch Schwarzfahrer entgehen den Schweizer Transportunternehmen jährlich Einnahmen zwischen 50 und 100 Millionen Franken. Der Branchenverband ch-direkt rollt die Datenbank aufgrund eines Parlamentsbeschlusses bei allen 100 Transportunternehmen aus, die Stichproben-Kontrollen durchführen.
«Wir sind überzeugt, dass das nationale Register auf regelmässige Schwarzfahrer abschreckend wirkt», erklärt ch-direkt-Sprecher Thomas Ammann dem «Bund».
Es ist simpel: Wer bislang etwa im Tram ohne gültiges Ticket erwischt wurde, konnte die Busse oftmals vor Ort und anonym bezahlen. Damit ist nun vielerorts Schluss.
Wird ein Schwarzfahrer in Bern im August im Tram erwischt und zwei Monate später in Zürich in der S-Bahn, gilt er als Wiederholungstäter und muss einen Zuschlag bezahlen. Egal, aus welchem Grund er kein Billett hatte.
Das Schwarzfahrerregister bedeutet keine grundsätzliche Praxisänderung. Viele ÖV-Unternehmen führten schon jetzt eigene «schwarze Listen». Nun werden diese einfach national verknüpft.
Mit dem neuen nationalen Schwarzfahrerregister zahlt man beim ersten Mal eine Busse von 100 Franken, im Wiederholungsfall 140 Franken, danach 160 Franken.
Die Schwarzfahrer reisen auf Bewährung: Die Einträge bleiben zwei Jahre im System. Kommt kein weiterer Eintrag hinzu, werden sie gelöscht. Wird man in diesem Zeitraum wieder erwischt, beginnt die Frist von vorne zu laufen.
ch-direkt betont, dass der Datenschutz oberste Priorität habe. Kontrolleure können nicht direkt auf das Schwarzfahrer-Register zugreifen. Die ÖV-Unternehmen speisen die Daten bloss in die Datenbank ein und bekommen eine Rückmeldung, ob die Person bereits zuvor gebüsst wurde. Betroffene könnten jederzeit einen Antrag stellen, um Einblick in ihre Daten und Einträge zu erhalten. Das Inkasso erfolgt weiterhin über die verschiedenen Transportunternehmen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist zwar nicht grundsätzlich gegen die neue Regelung. Aber: «Wir fänden es sinnvoll, zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Verstössen zu unterscheiden», sagte Josianne Walpen, Leiterin Mobilität SKS, weiter zum «Bund». Das werde derzeit von den involvierten Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Das System müsse aber in der Umsetzung für alle nachvollziehbar und überall gleich sein.
Bis Ende Jahr werden wie gesagt alle 100 ÖV-Unternehmen ihre Daten ans Register übermitteln. Bereits jetzt dabei sind unter anderem:
Zum Konsumentenschutz: Ganz recht. Fänd i wichtig.
«Wir fänden es sinnvoll, zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Verstössen zu unterscheiden»
Klar. Als ob irgendjemand das Schwarzfahren zugeben würde.... hat immer jeder eine Ausrede ("Vergessen" etc) parat.
Wenn man wüsste, dass das Delikt noch unterschiedlich geahndet wird, erst recht.
"So sollen derzeit drei Dreijährige, zwei Vierjährige und zehn Fünfjährige einen Eintrag haben. In der Alterskategorie der Sechs- bis Zwölfjährigen sind sogar 2600 Schwarzfahrer registriert. "
Quelle: 20min