Die zuständige Kommission des Nationalrats will die Immunität des Zürcher SP-Nationalrats Fabian Molina nicht aufheben. Folgt die Ständeratskommission diesem Entscheid, bleibt Molinas Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung in Zürich juristisch ohne Folgen.
Die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) gab ihren Entscheid am Mittwoch in Bern vor den Medien bekannt. Um die Aufhebung von Molinas Immunität hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft ersucht. Der 31-jährige Nationalrat und frühere Juso-Präsident hatte im Februar in Zürich an einer unbewilligten Gegenkundgebung zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Massnahmen und gegen Rechtsextreme teilgenommen.
Daraufhin wurde Molina von Massnahmengegnern angezeigt. Sie werfen dem Politiker Landfriedensbruch, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor.
Die Nationalratskommission trat nicht auf das Gesuch aus Zürich ein, weil in den Augen der Mehrheit Molinas Teilnahme an der Kundgebung nicht mit dessen Funktion als Nationalrat in Verbindung steht, wie Kommissionspräsidentin Aline Trede (Grüne/BE) in Bern vor den Medien ausführte. Mit 6 zu 2 Stimmen sprach sie daher gegen die Aufhebung der Immunität aus.
Mit der Aufhebung der Immunität von Fabian Molina muss sich nun noch die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) befassen. Diese entscheidet voraussichtlich an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung vom 30. Juni und 1. Juli über den Fall. Die zweite Ablehnung der Aufhebung der Immunität ist endgültig. Dann dürfte die Zürcher Staatsanwaltschaft nicht ermitteln. (aeg/sda)
https://www.parlament.ch/de/%C3%BCber-das-parlament/parlamentsportraet/ratsmitglieder/rechtsstellung-der-ratsmitglieder/immunitaet
Wenn der Zusammenhang aber verneint wird, dann genießt doch Molina gar keine Immunität. Wieso ist die da nicht aufgehoben? (Als rechtliche Frage, nicht dass ich Molina vor eine Richter sehe will)