Zwei Aargauer Halbbrüder und Fussball-Fans wurden von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts zu happigen Strafen verdonnert. Es geht um Pyros im Zug und Kicke gegen den Kopf eines Gegners, der bereits auf dem Boden lag.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat die heute 29 und 26 Jahre alten Männer der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und der Sachbeschädigung für schuldig befunden. Der Jüngere ist zudem wegen der versuchten schweren Körperverletzung verurteilt worden. Dies geht aus dem am Montag veröffentlichen Urteil des Bundesstrafgerichts hervor.
So haben sie in einem Zug drei Feuerwerksraketen abgefeuert. Zudem kickte der Jüngere der beiden an einem Grümpel-Turnier einen am Boden liegenden Gegenspieler gegen den Kopf.
Der 29-Jährige kommt mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer ebenfalls bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken davon. Sein Halbbruder muss von der ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 32 Monaten 10 Monate verbüssen. Das Gericht hat ihm zudem eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Franken auferlegt.
Die beiden Männer feuerten am 1. August 2021 um etwa 2 Uhr nachts in einem fahrenden Zug kurz vor Stein-Säckingen AG drei Feuerwerksraketen ab. Diese hatten sie einem zufällig anwesenden Dritten entwendet. Nur per Zufall wurden keine Passagiere verletzt, wie das Gericht in seinem Urteil schreibt.
Die jungen Männer waren auf der Rückfahrt vom 125-Jahr-Jubiläum des Fussballclubs FCZ, das auf dem Letzigrund gefeiert worden war. Beide hatten mehrere Liter Bier und Schnäpse getrunken. Trotz der Alkoholisierung waren sie gemäss Urteil in der Lage, die Geschehnisse mit ihren Handys zu filmen.
Während des laufenden Verfahrens wegen den Feuerwerksraketen geriet der 26-Jährige an einem Grümpel-Turnier Anfang Dezember 2021 völlig ausser sich. Nach dem Schlusspfiff holte der nun Verurteilte mit dem Bein aus, als ob der einen Ball kicken wollte.
Sein Ziel war jedoch der Kopf eines am Boden liegenden Gegenspielers. Weil ein Mitspieler des Aargauers diesen etwas zurückhalten konnte, wurde das Opfer nur mit einer der Nocken getroffen. Dennoch erlitt es eine offene Verletzung am Kopf und eine Hirnerschütterung.
Das vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts angefochten werden. (Urteil SK.2022.45 vom 20.3.2023)
(yam/sda)
Ein Kick gegen den Kopf, zudem gegen einen am Boden liegenden „Gegner“, ist die unterste Schublade. Hoffentlich begreift er das in den 10 Monaten Gefängnis und kommt gesellschaftsfähiger zurück.
An gewisse Spiele gehen ich nicht mehr mit meinen Kindern.
Das kann es doch auch nicht sein oder?