Aargauer Parlament will keine Transparenz bei Politikfinanzierung
Unterstützung fand der Antrag, die Vorlage nicht zu beraten, auch in den Fraktionen SVP und FDP. Die Vorlage war aufgrund einer Motion der FDP ausgearbeitet worden.
Auf dem Tisch lag eine vorbereitete Revision des Gesetzes über die politischen Rechte. Damit sollten Transparenzregeln auf Kantonsebene eingeführt werden. SP, Grüne, GLP und EVP sprachen sich für eine Regelung aus.
Es war vorgesehen, dass Parteien alle Zuwendungen ab 15'000 Franken offenlegen müssen. Für kantonale Wahlen und Abstimmungen sollte eine Meldepflicht ab 50'000 Franken gelten. Es gab im Parlament angekündigte Minderheitsanträge für höhere und tiefere Grenzwerte. Mit dem Entscheid des Grossen Rates verschwindet die Vorlage nun aber in der Schublade.
Gegner warnen vor Aufwand
Die Mitte-Partei hielt fest, der Nutzen stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand. Man wolle keine unnötige Bürokratie. Auch die SVP erachtete das Gesetz als «unnötig». Es bringe für alle einen Mehraufwand, ohne dass es einen Mehrwert für die Demokratie gebe. Es schrecke Sponsoren ab, weil sie Reputationsschäden befürchteten. Als einzige Partei hatte die SVP die Vorlage von Beginn an abgelehnt.
Die FDP stellte sich auf den Standpunkt, es gehe darum, die Regelung der Bundes zu übernehmen. Transparenzregeln müssten schweizweit die gleichen sein. Die FDP schwenkte jedoch um und stimmte für den Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Befürworter wollten mehr Transparenz
SP, Grüne und GLP stellten sich hinter die Vorlage. Die Transparenz sei ein Grundpfeiler der Demokratie, hielt die SP fest. Die Grenzwerte für die Offenlegung dürften nicht über die Werte des Bundes erhöht werden. Die Vorlage orientiere sich an den Regeln auf Bundesebene.Die SP machte sich für tiefere Schwellenwerte stark. Diese brächten einen Mehrwert zur Transparenz. Die Grenzwerte dürften nicht erhöht werden, sonst verliere das Gesetz seine Wirkung, hielten die Grünen fest. Wer das Gesetz ablehne, wolle keine Transparenz.
Für eine glaubwürdige Politik brauche es Transparenz, hielt die EVP fest. Man stehe hinter den Vorschlägen des Regierungsrats. Der Grosse Rat solle das Gesetz beraten. Das Parlament könne es am Schluss immer noch ablehnen.
Landammann gibt kampflos auf
Landammann und Justizdirektor Dieter Egli (SP) sagte, es handle sich bei der Vorlage um die Umsetzung der vom Parlament überwiesenen FDP-Motion. Der Regierungsrat habe also den Auftrag umgesetzt und weitgehend die Regeln des Bundesrechts übernommen.
Es sei «etwas irritierend», dass es einen Nichteintretensantrag gebe. «Wenn sie jetzt nicht mehr wollen, was sie gewollt haben - dann ist der Nichteintretensantrag logisch», sagte Egli. (sda)
