Das Bezirksgericht Lenzburg hat einen 49-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Mordes verurteilt. Er hatte im Jahr 2021 in Schafisheim AG seiner 44-jährigen Ehefrau tödliche Verletzungen zugefügt, im Beisein der drei Kinder des Paares.
Mit seinem Entscheid, den es am Freitagnachmittag in einem Saal der Aargauer Kantonspolizei in Schafisheim bekanntgab, folgte das Bezirksgericht Lenzburg weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es blieb aber beim Strafmass etwas unter den 16 Jahren, die der Staatsanwalt gefordert hatte.
Dies, weil der Täter nicht voll urteilsfähig gewesen sei und er in einigen Nebenpunkten wie etwa verjährten Tätlichkeiten freigesprochen wurde. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante, vollzugsbegleitende Therapie an.
Das Gericht folgte der Einschätzung des Staatsanwalts nicht, dass der 49-jährige die Tat von langer Hand geplant hatte. Trotzdem sei die Tat als Mord zu qualifizieren. «Er hat den grauenhaften Tatverlauf in Kauf genommen», sagte die Gerichtspräsidentin und sprach von «krass egoistischem Handeln». Er habe die Situation «bewusst provoziert» und die Ehefrau getötet, weil sie ihn verlassen wollte.
Ein nach Einschätzung des Gerichts drei bis fünf Minuten lang anhaltender Würgegriff des Täters habe zum Herzstillstand der Ehefrau geführt und einen tödlichen Hirnschaden wegen Sauerstoffmangels verursacht. Die Frau konnte zwar reanimiert werden, fünf Tage später wurde im Spital jedoch die Beatmung eingestellt.
Ein Gutachter diagnostizierte beim Angeklagten, einem Schweizer Bürger, der aus dem Kosovo stammt, einen schweren Eifersuchtswahn und eine Depression. Er soll schon vorher angedeutet haben, seine Frau töten zu wollen, wenn sie ihm untreu würde.
Der Verteidiger hatte gefordert, den Angeklagten wegen Totschlags zu höchstens 5 Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen. Die Tat sei im Affekt passiert und der Mann habe seine Frau nicht umbringen wollen. «Er liebte seine Frau, er wollte seine Ehe retten».
«Ich bedaure extrem, was passiert ist, weil ich die Kontrolle verloren habe», hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort im Prozess am Donnerstag gesagt und seine Kinder um Entschuldigung gebeten. Die damals 12 bis 20 Jahre alten Kinder erlebten die Tat vor der abgeschlossenen Schlafzimmertüre mit und konnten ihrer Mutter deshalb nicht helfen.
Sie liessen am Prozess über ihren Anwalt mitteilen, dass sie nichts mehr mit ihrem Vater zu haben und den Familiennamen der Mutter annehmen wollten. Sie beantragten ein Kontaktverbot und erhielten hohe Genugtuungssummen zugesprochen.
Mit emotional bewegter Stimme sagte die Gerichtspräsidentin am Freitag, eine aufrichtige Reue und Einsicht für die Schwere der Tat fehle dem Verurteilten.
(dab/sda)
Es gab Ermittlungen, ein Gerichtsverfahren und ein Urteil. In Schaffhausen laufen die Täter noch frei herum und die Ermittlungen liess man trotz Videobeweis versanden. Es ist erstaunlich aber mittlerweile ist man froh wenn es überhaupt zu einem Urteil kommt aber ja 14 Jahre für Mord (auch im Sinne StgB) ist zu wenig.
Ich bin total gegen die Todestrafe, aber die Kuscheljustiz der Schweiz ist einfach nur widerlich.