Schweiz
Aargau

Hendschiker (AG) Frauenschänder bleibt in Haft

Sechs Frauen soll der Hendschiker Elektroingenieur in seinem Keller geschändet haben.
Sechs Frauen soll der Hendschiker Elektroingenieur in seinem Keller geschändet haben.
Oliver Menge/Aargauer zeitung

Im Keller Frauen geschändet: Der Sex-Täter aus Hendschiken (AG) bleibt in Haft 

Der Hendschicker, der in seinem Keller Frauen schändete, bleibt in Haft. Das Bundesgericht bescheinigt ihm eine hohe Rückfallgefahr.
04.07.2016, 05:5904.07.2016, 07:46
MARIO FUCHS / Aargauer Zeitung
Mehr «Schweiz»
Aargau
AbonnierenAbonnieren

Ein Elektroingenieur aus Hendschiken (61) wird beschuldigt, Frauen bewusstlos gemacht, gequält und sexuell missbraucht zu haben. Publik wurden seine mutmasslichen Taten vor zwei Jahren – und das durch Zufall: Am 22. März 2014 war in Hausen die Feuerwehr zu einem Wasserschaden in einem Lagerhaus ausgerückt. Dort entdeckte sie eine Indoor-Hanfanlage mit 650 Pflanzen. Sie gehörte dem geschiedenen Familienvater.

Jetzt auf

Weil er seine Anlage mit einer Alarmanlage gesichert hatte, wollte auch er zum Rechten sehen, erschien bald am Brandplatz – und wurde von der Polizei kurzerhand verhaftet. Anschliessend durchsuchten die Ermittler die Wohnung des Mannes in Hendschiken. Sie fanden dabei Hinweise auf ein angemietetes Kellerabteil in Dottikon. Bei einem Augenschein in jenem Untergeschoss stiessen die Polizisten auf eine «Kammer des Schreckens», wie der «Blick» im Sommer 2014 schrieb. Elisabeth Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, erklärte: «Es befand sich ein Bett darin, dazu eine Videokamera, Licht und ein Fernseher. Es wurden diverse Tabletten und mehrere Videos beschlagnahmt.»

Er bestreitet seine Taten nicht

Bei den Tabletten soll es sich um das starke Betäubungsmittel Rohypnol und um Viagra gehandelt haben. Die Videoaufnahmen zeigen, wie der Mann sechs bewusstlose Frauen missbraucht, schlägt und quält. Er soll seine sadistischen Fantasien aufgeschrieben und dann in die Tat umgesetzt haben.

Gegen den Ingenieur wurde umgehend ein Strafverfahren eingeleitet. Die Untersuchungen sind inzwischen abgeschlossen, bald dürfte es zur Anklage kommen. Die Liste der Straftaten, die die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach dem Mann vorwirft, ist lang: Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Schändung, sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Herstellen von Pornografie, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Urkundenfälschung, Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und zu guter Letzt, Vernachlässigung von Unterhaltspflichten.

«Das Rückfallrisiko für einschlägige Sexualdelikte wird als moderat bis deutlich eingeschätzt.»
Aus dem psychiatrischen Gutachten

Am 22. März 2014 – zwei Tage nach dem Wasserschaden in der Hanfplantage – wurde der Beschuldigte wegen Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft gesetzt. Dagegen wehrte er sich erfolglos. Seit Juni 2015 befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug. Damit ist der 61-Jährige nicht einverstanden: Im Mai erhob er Beschwerde beim Bundesgericht. Er verlangte, sofort entlassen zu werden, wenn nötig «unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen». Zwar bestreitet er «den dringenden Tatverdacht im Wesentlichen nicht», wie es im jüngsten Bundesgerichtsurteil heisst. Er stellt sich aber auf den Standpunkt, dass bei ihm weder Verdunkelungs- noch Wiederholungsgefahr bestünde.

«Sehr ungünstige Prognose»

Mit seiner Begründung stösst der «Sex-Sadist» («Blick») allerdings bei den Bundesrichtern in Lausanne nicht auf Zustimmung. Mit Entscheid vom 21. Juni lehnen sie die Beschwerde ab. Zu beurteilen hatte das Gericht, ob eine Rückfallgefahr vorliegt. Trifft dies zu, kann offenbleiben, ob auch Kollusionsgefahr besteht. Zentral ist ein psychiatrisches Gutachten, das über den Häftling erstellt wurde. In langen, verschachtelten Sätzen wird darin ein Risiko festgestellt, teilweise aber im Folgesatz sogleich wieder relativiert. Unter anderem heisst es: «Das Rückfallrisiko für einschlägige Sexualdelikte wird als moderat bis deutlich eingeschätzt.» Der Beschuldigte macht geltend, «moderat bis deutlich» genüge nicht für die für Wiederholungsgefahr erforderliche «sehr ungünstige Rückfallprognose».

Die Richter allerdings kommen zu einem anderen Schluss. Sie finden zwar auch, die gutachterliche Einschätzung besteche «nicht durch Klarheit». Zusammenfassend ergebe sich aber, dass im Bezug auf die besonders schweren Straftaten «von einer sehr ungünstigen Rückfallprognose auszugehen ist». Die Beschwerde erweise sich somit als unbegründet und werde abgewiesen. (Bundesgerichtsurteil 1B_201/2016)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
8 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
sambeat
04.07.2016 06:52registriert März 2014
Das Verlies wurde ja quasi nur "zufällig" entdeckt. Wieviele es davon wohl sonst noch gibt? Mich schauderts!
441
Melden
Zum Kommentar
avatar
Menel
04.07.2016 10:06registriert Februar 2015
Was ist denn mit den Opfern? Wieso kam es zu keiner Anzeige?
260
Melden
Zum Kommentar
8
Klima-Aktivisten blockieren Sechseläuten-Umzug und leeren schwarze Flüssigkeit aus

Beim Sechseläuten wurde am frühen Nachmittag der traditionelle Umzug zwischenzeitlich von Klima-Aktivisten unterbrochen. Drei Mitglieder der Organisation Drop Fossil Subsidies stürmten auf die Bahnhofstrasse und leerten eine schwarze Flüssigkeit auf die Strasse.

Zur Story