Schweiz
Auto

Betrunkener Norweger nach Frontalkollision im Aargau festgenommen

Betrunkener Norweger nach Frontalkollision im Aargau festgenommen

26.05.2017, 09:2826.05.2017, 09:35

Nach einer Frontalkollision mit drei Verletzten in der Nacht auf Freitag in Villmergen AG ist der Unfallfahrer vorläufig festgenommen worden. Der 24-jährige Norweger ohne Wohnsitz in der Schweiz sass angetrunken am Steuer seines Autos.

Weil ein Atemlufttest positiv verlief, musste der Mann im Spital eine Blut- und Urinprobe abgeben. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eröffnete eine Strafuntersuchung. Die Polizei aberkannte ihm den ausländischen Führerausweis vorläufig.

Zur Frontalkollision zwischen zwei Autos kam es um 23.30 Uhr innerorts in Villmergen. Die drei leichtverletzten Personen sassen im Auto des Norwegers. Am Steuer des anderen Autos war ein 34-jähriger Schweizer aus der Region. Die Unfallstelle blieb bis am Freitagmorgen um 5 Uhr gesperrt. (sda)

Aktuelle Polizeibilder: Mehrere 100'000 Franken Schaden beim Grillieren

1 / 95
Aktuelle Polizeibilder: Lagergebäude durch Brand beschädigt
2.3.2020, Bremgarten (AG): Mehrere Feuerwehren rückten nach Bremgarten aus, nachdem ein Brand in einer Liegenschaft ausgebrochen war. Personen wurden keine verletzt. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.bild: kapo Aargau
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Zivildienst
Zivis haben 1,3 Millionen Diensttage geleistet
Die Zahl jener, die statt Militärdienst Zivildienst leisteten, ist 2013 erneut angestiegen. Die Zivis haben auch mehr Diensttage im öffentlichen Interesse gearbeitet.
Seit April 2009 müssen Männer, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, nicht mehr zur Gewissensprüfung antreten. Sie müssen nur erklären, aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten zu wollen und bereit sein, anderthalb Mal länger Dienst zu leisten als in der Armee. Dies gilt als Tatbeweis. 
Zur Story