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Der falsche deutsche Arzt aus dem Aargau muss drei Jahre ins Gefängnis

Der falsche deutsche Arzt aus dem Aargau muss drei Jahre ins Gefängnis

25.06.2019, 13:39
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Von der Pharmaindustrie fliessen hohe Millionenbeträge an Ärzte und Spitäler. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Ein deutscher Arzt, der trotz Berufsverbot im Kanton Aargau praktizierte, ist vom Bezirksgericht Bremgarten AG zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wird der Deutsche für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Die Verurteilung erfolgte wegen mehrfacher Tätigkeit als Arzt ohne Bewilligung, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfachen Betrugs und Misswirtschaft, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Dispositiv vom 13. Juni hervorgeht.

Der Verurteile wurde neben einer Busse von 10'000 Franken auch zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 160 Franken verurteilt. Überdies muss er einen Verfahrenskostenanteil von 37'300 Franken bezahlen. Das Bezirksgericht hat zudem mehrere bedingt erlassene Vorstrafen widerrufen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren verlangt, eine Busse nach Ermessen des Gerichts und eine zehnjährige Landesverweisung, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete. Die Verteidigung forderte einen Freispruch oder allenfalls eine bedingte Geldstrafe, aber keine Landesverweisung.

Rechtskräftiger Entzug der Bewilligung

Dem heute rund 64-jährigen Deutschen wurde vorgeworfen, trotz Berufsverbot weiterhin als Arzt praktiziert zu haben. Ihm war die Bewilligung zur Berufsausübung als Arzt rechtskräftig entzogen worden, so dass er nicht mehr als fachlich selbständiger Arzt praktizieren durfte.

Im August 2014 eröffnete er in Berikon AG das Ärztezentrum Mutschellen, wo er allerdings nicht nur als Geschäftsführer tätig war, sondern weiterhin auch als Arzt praktizierte. Der Mann sagte vor dem Gericht, dass er nur bei Notfällen eingesprungen sei.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Mann in seiner Funktion als Geschäftsführer auch wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen, Veruntreuung von Quellensteuern und Misswirtschaft strafbar gemacht.

Der Beschuldigte anerkannte den Sachverhalt nur teilweise. Er sass bis Mitte März 2018 in Untersuchungshaft, ehe sein Haftentlassungsgesuch gutgeheissen wurde. Inzwischen ist er wieder in Deutschland als Arzt tätig, wohnt aber weiterhin in der Schweiz. (aeg/sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Randalf
25.06.2019 14:16registriert Dezember 2018
"Inzwischen ist er wieder in Deutschland als Arzt tätig..."

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