Mit geradem Rücken sitzt der 54-jährige Peter F. (Name geändert) im Bezirksgericht Baden, in Erwartung eines lebensverändernden Urteils. Der adrett im dunkelgrauen Anzug gekleidete Vater von drei volljährigen Kindern passt so gar nicht ins Bild eines Rasers, das man haben könnte, wenn man vernimmt, welches Verkehrsdelikt er begangen hat: Im Jahr 2017 hat er auf gerader Strecke zwischen Bellikon und Remetschwil, notabene nicht mit seinem eigenen Wagen, auf rund 194 Stundenkilometer beschleunigt. Daneben sass sein Sohn, der alles filmte.
Peter F. sagt denn auch zu Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr: «Normalerweise bin ich ein besonnener Automobilist. Das, was da passiert ist, ist absolut untypisch für mich.» Das Schlimmste nun sei weder die beantragte Busse von 5000 Franken noch die bedingte Haftstrafe von 18 Monaten, sondern der anstehende Fahrausweisentzug von zwei Jahren, erklärt der Beschuldigte, der bei einer Autogarage eine leitende Stellung innehat: «Mein Chef hat bereits angekündigt, dass ich im Falle einer Verurteilung nicht mehr im Betrieb arbeiten könne.»
Und mit 54 Jahren noch einmal auf Stellensuche zu gehen, werde wohl nicht ganz einfach.Deshalb hoffe er auf ein mildes Urteil. «Ich bin 35 Jahre lang ohne Auffälligkeiten Autogefahren, habe einen tadellosen Leumund, immer meine Steuern bezahlt und engagiere mich an meinem Wohnort.» Und um sich kooperativ zu zeigen, habe er einem abgekürzten Gerichtsverfahren zugestimmt. Dieses erlaubt ihm nicht, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Obwohl er vor den Trümmern seiner Karriere steht, sitzt er nicht da wie ein Häufchen Elend. Beäugt von einer ganzen Schulklasse der Oberstufe sagt er: «Ich stehe zu dieser Tat und bin überhaupt nicht stolz darauf. Mir hat es den Schalter im Kopf nicht umgelegt.» Er habe nicht geplant, so schnell zu fahren, er sei einfach auf dem Gas stehen geblieben.
Gerichtspräsidentin Fehr will es genauer wissen und berichtet davon, was im Video des Sohnes zu hören ist: «‹Jetzt haben wirs geschafft!›, haben Sie zu ihm gesagt.» Er habe wirklich nur von 0 auf 100 beschleunigen wollen, ergänzt F. und habe extra neben der Strasse angehalten und gewartet, bis kein Verkehr mehr war. Es seien nur ein paar Sekunden gewesen, in denen er so schnell gefahren sei, das passiere ihm ansonsten definitiv nicht.
Wie schlimm die Nachwehen des kurzen Spasses sein würden, sei ihm erst nachher bewusst geworden: «Das alles trifft mich sehr hart, es geht mir nicht gut damit.» Auch sein Sohn fühle sich schuldig, weil er das Video gemacht habe: «Er steht unter Druck, auch wenn er wirklich nichts dafür kann.» Es sei deshalb umso schlimmer für ihn, dass er in diesen Sekunden nicht vom Gas gegangen sei.
«Ich bin natürlich froh, dass niemand zu Schaden gekommen ist. Trotzdem ist es jetzt ein grosser Wermutstropfen für mich, dass die Rasergesetze so hart sind.» Diesen folgt am Ende auch das Gericht: «Wir können hier nicht nach Gusto urteilen, wir sind an den Antrag der Staatsanwaltschaft gebunden», so Fehr.
«Sie waren auch nicht knapp über der Grenze, sondern begingen eine massive Übertretung.» Zwölf Monate seien die Mindeststrafe: «Die 18 Monate bedingt sind in Ihrem Fall also angemessen.» Sie hätte aber keine Bedenken, dass ihm so etwas noch einmal passiert, sagt Richterin Fehr: «Wir sind überzeugt, dass Ihnen das eine Lehre war.»
Peter F. selbst hofft, dass sein Fall auch den Schülerinnen und Schülern im Gerichtssaal eine Lehre ist und sie erfahren haben, dass es sich nicht lohnt, für ein paar SekundenGeschwindigkeitsrausch das Leben aufs Spiel zu setzen – weder das von anderen noch das eigene.