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Apartheid-Vorwurf an Kanton Aargau – wegen Sperrzonen für Asylbewerber

Hier dürfen sich Flüchtlinge nicht aufhalten: Das Hauptgebäude inklusive Cafeteria sowie der Spitalpark.
Hier dürfen sich Flüchtlinge nicht aufhalten: Das Hauptgebäude inklusive Cafeteria sowie der Spitalpark.Bild: Walter Schwager

Apartheid-Vorwurf an Kanton Aargau – wegen Sperrzonen für Asylbewerber

Die ersten 20 von 200 Asylbewerbern sind in die unterirdischen Räumlichkeiten beim Kantonsspital Baden eingezogen. Ihre Bewegungsfreiheit ist allerdings eingeschränkt. Deshalb wird Kritik laut.
20.08.2015, 10:5920.08.2015, 11:08
Pirmin Kramer / Aargauer Zeitung
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Aargauer Zeitung

Roland Juen, Sektionsleiter Asyl beim Kanton Aargau, hat einen dieser Jobs, bei denen man es eigentlich niemandem richtig machen kann. Für den Entscheid, in den kommenden Wochen schrittweise 200 Flüchtlinge im unterirdischen Badener Notspital unterzubringen, mussten er und die Verantwortlichen des Kantons einige Kritik einstecken. Aus der Bevölkerung wurde Unverständnis geäussert, dass die Flüchtlinge ausgerechnet bei einem Kantonsspital platziert werden.

Gestern Mittwoch haben nun die ersten 20 Flüchtlinge ihre Betten bezogen, doch die Kritik reisst nicht ab – diesmal jedoch mit unterschiedlichen Vorzeichen. Sogar mit dem Vorwurf von Apartheid sieht sich der Kanton konfrontiert.

Grund für die Kritik: In Absprache mit der Spitalleitung legte der Kanton fest, wo sich die Flüchtlinge aufhalten dürfen und wo nicht. Die Anwohner in Dättwil erhielten ein Schreiben inklusive Illustration, auf denen eine entsprechende rote Zone eingezeichnet ist. Sie zeigt, «welche Wege und Orte für die Asylsuchenden sowohl auf dem Spitalareal als auch im öffentlichen Raum zur Begehung und zum Aufenthalt nicht vorgesehen sind». Das Hauptgebäude inklusive Cafeteria sowie der Spitalpark zählen beispielsweise zu den Gebieten, auf denen sich die Asylsuchenden «nicht aufhalten dürfen».

«Es bleibt uns keine andere Wahl, als eine kleine Einschränkung der Bewegungsfreiheit zugunsten eines höheren Gutes in Kauf zu nehmen, die im friktionsfreien Betrieb des Spitals besteht.»

Roland Juen erhielt einige zum Teil äusserst kritische Reaktionen von Anwohnern: Dass gewisse Menschen das Spital betreten dürften und andere nicht, sei diskriminierend und erinnere an die Apartheid im 20. Jahrhundert, konkret an die staatlich organisierte Rassentrennung in Südafrika.

Im Gespräch mit der AZ sagt Juen, normalerweise sei er es, der gezwungen sei, das Wort «Apartheid» in den Mund zu nehmen. Beispielsweise, um sich gegen fremdenfeindliche Forderungen wie die Schaffung eigener Bushaltestellen für Asylbewerber zu wehren. «Dann entgegne ich in aller Deutlichkeit, dass wir kein Gehör haben für solche rassistischen Töne, die an Apartheid erinnern.»

Im konkreten Fall in Baden sei die Ausgangslage jedoch sehr speziell, weil sich die Asylunterkunft in einer äusserst sensiblen Zone befinde, direkt bei einem Kantonsspital. Juen: «Es bleibt uns keine andere Wahl, als eine kleine Einschränkung der Bewegungsfreiheit zugunsten eines höheren Gutes in Kauf zu nehmen, die im friktionsfreien Betrieb des Spitals besteht.»

Asylgesetz

Die Sicherheit des Spitalbetriebs, der Mitarbeiter und der Patienten geniesse grösste Priorität. Juen hält fest, dass keinerlei ideologische Gründe zur Schaffung dieser Regelung geführt hätten. «Sie würde genauso gelten, wenn beispielsweise 200 Schweizer Rekruten in der Unterkunft einquartiert wären.»

Reduktion von Fürsorgeleistungen

Grundsätzlich sei festzuhalten, «dass Asylsuchende Bewegungsfreiheit geniessen wie wir alle auch», erklärt Juen. Asylsuchende, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, können denn auch nicht «eingesperrt» werden. Gesetzlich vorgesehene Ein- und Ausgrenzungen im Sinn von Rayonverboten wären bloss aufgrund von Administrativmassnahmen nach Ausländerrecht möglich. «Die Bewegungseinschränkung ist in der Hausordnung geregelt», sagt Juen.

«Sie werden sich selber versorgen, selber kochen, Deutschkurse besuchen und werden wenn möglich beschäftigt.»

Wer sich nicht daran halte, müsse nicht beim ersten Verstoss mit Konsequenzen rechnen. «Die wiederholte Missachtung der Regeln zum Aufenthaltsgebiet wird mit Reduktion von Fürsorgeleistungen, also der Kürzung von Sozialhilfe, geahndet.» Der Maximalbetrag von 10 Franken zum Lebensunterhalt inklusive Taschengeld könne auf minimal 7.50 Franken minimiert werden.

Jetzt auf

An einer Informationsveranstaltung vor zwei Wochen interessierte die Bevölkerung vor allem die Frage, «was die Asylbewerber denn den ganzen Tag tun». Diese Frage wurde auch gestern Mittwoch thematisiert, als Medienschaffende Zugang zur Asylunterkunft erhielten, bevor die Flüchtlinge einzogen. «Wir sind sehr bestrebt, die Eigenverantwortung der Asylsuchenden zu fördern und ihnen eine Tagesstruktur zu geben», erklärte ein Vertreter der Firma ORS Service AG in Zürich, welche die Flüchtlinge rund um die Uhr betreuen wird. «Sie werden sich selber versorgen, selber kochen, Deutschkurse besuchen und werden wenn möglich beschäftigt.»

Einmal pro Tag zum Beispiel müsse die Unterkunft komplett gereinigt werden. Auch die Stadt Baden prüft Beschäftigungsmöglichkeiten: So stehe zur Diskussion, die Asylsuchenden in ein Anti-Littering-Programm einzubinden, erklärte Jacqueline Keller, Leiterin Kommunikation der Stadt Baden. 

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