Schweiz
Aargau

Ein algerischer Messerstecher kann nicht ausgeschafft werden

Weil er einen afghanischen Asylbewerber im Frühling 2016 in Aarau mit seinem Messer angegriffen und verletzt hat, muss ein 22-jähriger Algerier ins Gefängnis. (Symboldbild)
Weil er einen afghanischen Asylbewerber im Frühling 2016 in Aarau mit seinem Messer angegriffen und verletzt hat, muss ein 22-jähriger Algerier ins Gefängnis. (Symboldbild)bild: shutterstock

Messerstecher aus Algerien: Ausschaffung unmöglich

Ein mehrfach vorbestrafter Asylbewerber, dessen Gesuch abgelehnt wurde, muss für mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Obwohl er schon zweimal ausgewiesen wurde, wird der 22-Jährige die Schweiz nicht verlassen.
08.02.2017, 05:2608.02.2017, 06:19
Fabian Hägler / Aargauer Zeitung
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Eigentlich sollte Djamel (Name geändert) längst nicht mehr in der Schweiz sein. Bereits im September 2015 hatte das kantonale Migrationsamt den jungen Algerier aus dem Land weggewiesen, nachdem sein Asylgesuch abgelehnt worden war. Eine zweite Wegweisung war im Juli 2016 erfolgt. Dennoch sass der 22-Jährige am Montag vor dem Bezirksgericht Aarau, wo er sich unter anderem wegen Körperverletzung, Drohung und rechtswidrigem Aufenthalt verantworten musste.

Auf die Frage von Gerichtspräsident Andreas Schöb, warum er überhaupt in die Schweiz gekommen sei, antwortete Djamel: «Um ein Asylgesuch zu stellen.» Warum er sich immer noch hier aufhalte, obwohl sein Gesuch abgelehnt und er mehrfach weggewiesen worden sei, wollte Schöb weiter wissen. «Ich weiss nicht, wo ich sonst hingehen sollte», antwortete der gross gewachsene, schlanke Algerier, der von zwei Polizisten in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde.

Mehrfach straffällig geworden

Dies erstaunte seinen amtlichen Pflichtverteidiger. Er ging davon aus, dass der Angeklagte zurzeit Wohnsitz in der kantonalen Unterkunft für abgewiesene Asylbewerber in Oftringen hat, so wie es in der Anklageschrift steht. Tatsächlich sitzt der junge Algerier, der trotz Schneematsch und niedrigen Temperaturen seine Hosen bis zu den Knien hochgekrempelt hatte, derzeit aber in einem Berner Gefängnis. «Diebstahl», sagte er kurz, als ihn der Gerichtspräsident nach dem Grund für die Inhaftierung fragte.

Zwölf Monate Gefängnis
Zwölf Monate muss der 22-jährige Algerier ins Gefängnis, der im April 2016 auf der Zurlindeninsel in Aarau mit einem Messer zwei Asylbewerber aus
Afghanistan attackierte. Eine frühere bedingte Geldstrafe von 5400 Franken muss der Mann ebenfalls bezahlen – weil er von Nothilfe lebt und das Geld dafür nicht hat, wird diese wohl in eine zusätzliche Gefängnisstrafe von sechs Monaten umgewandelt.

Gestohlen hat Djamel auch in Aarau, nämlich Raucherwaren im Wert von gut 300 Franken aus dem Denner im Telli-Zentrum. Schwerer wog allerdings eine andere Tat: Auf der Zurlindeninsel war es an einem Aprilabend 2016 zu Streitereien unter Asylbewerbern gekommen. Djamel behauptete vor Gericht, zuerst hätten mehrere Afghanen ihn und seinen Freund attackiert und ihm eine Flasche über den Kopf geschlagen. Wegen dieses Schlages, und weil er betrunken gewesen sei, könne er sich nicht mehr daran erinnern, was später passiert sei.

Algerier: «I will kill you now»

In der Anklageschrift ist der Tathergang indes detailliert beschrieben: Djamel schlug zuerst mit den Fäusten auf einen Afghanen ein und rammte ihm dann sein Schweizer Sackmesser ins Bein. Dann verfolgte er einen zweiten Afghanen, holte diesen auf der Brücke über die Aare ein und versetzte ihm mehrere Messerstiche. Die Polizei konnte das Messer sicherstellen, darauf fanden sich Blutspuren der Opfer, die Stichwunden passten dazu, die Aussagen der Afghanen waren laut Gerichtspräsident Schöb eindeutig – doch Djamel konnte oder wollte sich an nichts erinnern. Es könne sein, dass er mit dem Messer auf die Afghanen eingestochen habe, doch er wisse dies einfach nicht mehr, wiederholte er mehrfach.

Warum sitzt Djamel nicht in Algerien im Gefängnis?
Wenn ein Ausländer in der Schweiz verurteilt wird, kommen oft Forderungen auf, dieser solle seine Strafe im Heimatland verbüssen. Dies sei grundsätzlich auch bei abgewiesenen Asylbewerbern möglich, sagt Doris Richner, Juristin beim kantonalen Migrationsamt, auf Anfrage der AZ.

Die allgemeinen Voraussetzungen gemäss Überstellungsübereinkommen müssten aber vorliegen: rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil, Gesuch des Verurteilten, Reststrafe von mindestens sechs Monaten, Straftat im Urteils- und im Vollstreckungsstaat unter Strafe gestellt, Behörden des Urteils- und Vollstreckungsstaates sind mit Überstellung einverstanden, verurteilte Person besitzt das Bürgerrecht des Vollstreckungsstaates.

Richner betont: «Damit sich die Frage der Überstellung in einen Herkunftsstaat überhaupt stellt, muss das Heimatland des Betroffenen das Übereinkommen oder einen bilateralen Vertrag mit der Schweiz natürlich unterzeichnet haben.» Sie führt aus, einige Staaten hätten das Zusatzprotokoll unterzeichnet, das eine Überstellung ins Heimatland gegen den Willen des Betroffenen möglich mache. Mit Algerien gebe es aber keine Verträge, die eine Überstellung zulassen würden. (fh) 

Auch an eine massive Drohung gegen zwei Eritreer, die er kurze Zeit später auf der Brücke traf, erinnerte sich Djamel nicht. Laut der Anklageschrift klappte er sein Messer wieder auf, als er die beiden sah, bedrohte sie und rief: «Fuck you, I will kill you now.» Nur weil ihn sein Kollege festhielt, sei es nicht zu einem weiteren tätlichen Angriff des Algeriers gekommen, der in der Anklageschrift als sehr gewaltbereit beschrieben wird.

Messerstecher sieht sich als Opfer

Auf die konkreten Fragen des Gerichtspräsidenten zu den beiden Vorfällen antwortete Djamel nicht. Er sagte allerdings, es seien rund 20 Afghanen auf der Insel gewesen, er hingegen alleine mit seinem Freund – bei diesen Stärkeverhältnissen sei es undenkbar, dass er die anderen Asylbewerber attackiert habe. Vielmehr sei er das Opfer, betonte Djamel, und beim letzten Wort sagte er. «Es ist falsch, dass ich im Gefängnis bin, andere müssten an meiner Stelle sein, das ist ungerecht.» Zuvor hatte sein Pflichtverteidiger in seinem Plädoyer einen Freispruch verlangt – dies mit dem Hinweis, dass sein Mandant alkoholisiert gewesen sei und sich an nichts erinnern könne. Dies bedeute, dass Djamel die Straftaten, die ihm vorgeworfen würden, nicht zugebe.

Haft, aber keine Ausschaffung

Nach kurzer Beratung folgte Gerichtspräsident Schöb den Anträgen der Staatsanwaltschaft und sprach Djamel in allen Punkten schuldig. Die Indizien würden bei weitem genügen, ausserdem überzeugten die Aussagen des Beschuldigten nicht. Djamel sei wohl angetrunken gewesen, der Alkoholwert mit rund 1 Promille aber nicht hoch genug, dass man davon ausgehen müsste, er könnte sich an nichts mehr erinnern. Auch der Schlag gegen seinen Kopf könne nicht sehr stark gewesen sein, immerhin habe der Algerier einen Afghanen verfolgen und mit dem Messer angreifen können. Djamel muss nach dem Schuldspruch für ein Jahr ins Gefängnis, eine frühere bedingte Geldstrafe von 5400 Franken muss er auch bezahlen. Weil er von Nothilfe lebt und das Geld nicht hat, wird diese wohl in eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten umgewandelt.

Jetzt auf

Doch weshalb wird ein mehrfach vorbestrafter Asylbewerber, dessen Gesuch abgewiesen wurde, nicht ausgeschafft? Gerichtspräsident Schöb sagt auf Nachfrage der AZ nach der Urteilseröffnung, Djamel habe seine Taten verübt, bevor die Ausschaffungs-Initiative umgesetzt worden sei. Tatsächlich traten die neuen Verfassungsbestimmungen per 1. Oktober 2016 in Kraft, die vor Gericht behandelten Delikte ereigneten sich im April.

Algerien stellt sich quer

Dazu kommt: Auch wenn Djamel erst im November 2016 oder noch später auf die beiden Afghanen eingestochen hätte, wäre er dafür nicht automatisch ausgeschafft worden. Denn auch die beiden schwersten angeklagten Straftatbestände – einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und Drohung – fallen nicht unter den Deliktskatalog der Ausschaffungs-Initiative.

Im konkreten Fall gibt es zudem ein weiteres Problem. Zwar hat die Schweiz schon 2006 ein Rückübernahmeabkommen mit Algerien abgeschlossen, doch das nordafrikanische Land weigert sich, abgewiesene Asylbewerber zurückzunehmen, die gegen ihren Willen ausgeschafft werden. Daran dürfte sich auch nicht so rasch etwas ändern: Seit Jahren versucht die Schweiz das bestehende Abkommen, in dem keine Zwangsausschaffungen mit Sonderflügen vorgesehen sind, erfolglos nachzuverhandeln. (aargauerzeitung.ch)

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108 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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roger_dodger
08.02.2017 07:08registriert Februar 2016
Dann müsste man halt mal die 3.7 Millionen "Entwicklungshilfe" (Quelle eda.admin.ch) die 2015 gezahlt wurden streichen bis die Herren die Rücknahmebedingungen neu verhandeln. Aber dazu sind wir ja leider zu nett.
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argovie
08.02.2017 06:50registriert August 2014
Hört doch mal auf die Themen einer Partei zuzuordnen. Die Lösung für das Problem soll weder von der "SVP" noch von der "SP" kommen sondern von uns Menschen.
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Spooky
08.02.2017 05:52registriert November 2015
Bitte nicht ausschaffen! Behalten!

Dieser junge Mann ist Arbeitgeber:

für Sozialarbeiter, Gefängniswärter, Gefängniszulieferer, Zulieferer von Nahrungsmitteln, Polizisten, Verhörbeamte, Gerichtsbeamte, Sicherheitsbeamte, Krankenwagenfahrer, Victorinox, Ärzte, Arztgehilfinnen, Krankenschwestern, Flüchtlingsbetreuer, Richter, Rechtsanwälte, Sekretärinnen von Rechtsanwälten und Gerichten, Ladendetektive, Schweizer Diplomaten in Algerien, Gerichtsreporter, Journalisten, Forensiker, Therapeuten à la Urbaniok.

Kurz: Er ist eine Goldgrube für schlaue Schweizer.
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