Ein Aargauer war so lange verschwunden, dass er von einem Gericht als verschollen erklärt wurde. 18 Jahre später tauchte er wieder auf, und wollte seine Verschollenerklärung. Dann verschwand er wieder. Nun meldet sich der Mann erneut mit einem Lebenszeichen zurück. «Ich lebe in der Dominikanischen Republik. Und ich bin nicht gestorben!», sagt der 55-Jährige telefonisch gegenüber dem «Blick».
Dass er aber als «wahrscheinlich Toter» gilt, mache ihm das Leben schwer, erzählt er. So könne er keinen Pass beantragen und ohne Pass auch keine Verträge abschliessen. «Ich kann mich nicht einmal gegen Corona impfen lassen.»
Im Jahr 2003 habe er beschlossen in der Dominikanischen Republik fernab der Heimat ein neues Leben aufzubauen. Seine Ehe mit einer Thailänderin sei zuvor in die Brüche gegangen, erzählt der 55-Jährige weiter. Die Trennung sei unschön verlaufen, es habe Streit um den gemeinsamen Sohn und die Zahlung von Alimenten gegeben. Eine Rückkehr in die Schweiz sei derzeit kein Thema. Mit seinem Sohn habe er sporadisch Kontakt.
Nachdem dann 2009 sein Vater gestorben war, beantragte die Ehefrau ihn für verschollen erklären zu lassen. Damit konnte sie das Erbe ihres Schwiegervaters antreten. Aber um dieses Erbe scheint es dem Auswanderer gar nicht zu gehen, wie er dem «Blick» erklärt: «Ich will einfach einen gültigen Pass.» Um seine Identität zu belegen, könne er mehrere abgelaufene Pässe und einen Führerausweis vorlegen, auf denen sämtliche Daten mit den Daten des Mannes übereinstimmen, der im Jahr 2013 für verschollen erklärt wurde.
Er habe dann im Juli 2021 einen Antrag auf Aufhebung der Verschollenerklärung bei der Schweizer Botschaft eingereicht. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil der erforderliche Kostenvorschuss von 500 Franken nicht geleistet wurde. Dazu sagt der 55-Jährige: «Das ist viel Geld für mich.» Von diesem Betrag könne er mehrere Wochen leben. Zudem ist er der Meinung, dass nicht er einen Fehler gemacht hat, sondern die Schweizer Behörden. «Ich verstehe nicht, warum ich nun dafür bezahlen soll, nicht mehr als verschollen zu gelten.»
Obwohl der Antrag abgelehnt wurde, und der Mann damit weiterhin als «höchstwahrscheinlich tot» gilt, soll er offenbar dennoch die Gerichtsgebühr zahlen. So wurde eine Rechnung auf den Namen des Verschollenen über 518.40 Franken an die Botschaft in Santo Domingo geschickt. Ob er diese begleicht, ist unklar. Ebenso offen ist, ob er einen erneuten Versuch unternimmt, seine Verschollenerklärung aufheben zu lassen. Immerhin, so schreibt das zuständige Bezirksgericht Baden, könne er ein Gesuch auf unentgeltliche Rechtspflege stellen, wenn er nicht über die finanziellen Mittel verfüge. (phh) (aargauerzeitung.ch)