Schweiz
Aargau

«Ich bin nicht gestorben»: Verschollener Aargauer meldet sich

«Ich bin nicht gestorben»: Verschollener Aargauer meldet sich – und erklärt Verschwinden

Nachdem ein Aargauer lange verschwunden war, wurde er als verschollen erklärt. 18 Jahre später tauchte er kurz wieder auf, dann verschwand er wieder. Nun meldet er sich aus der Dominikanischen Republik und erzählt, was vorgefallen ist.
11.02.2022, 11:1712.02.2022, 21:04
Mehr «Schweiz»
Der Strand von Sosúa
Der Strand von SosúaBild: keystone

Ein Aargauer war so lange verschwunden, dass er von einem Gericht als verschollen erklärt wurde. 18 Jahre später tauchte er wieder auf, und wollte seine Verschollenerklärung. Dann verschwand er wieder. Nun meldet sich der Mann erneut mit einem Lebenszeichen zurück. «Ich lebe in der Dominikanischen Republik. Und ich bin nicht gestorben!», sagt der 55-Jährige telefonisch gegenüber dem «Blick».

Dass er aber als «wahrscheinlich Toter» gilt, mache ihm das Leben schwer, erzählt er. So könne er keinen Pass beantragen und ohne Pass auch keine Verträge abschliessen. «Ich kann mich nicht einmal gegen Corona impfen lassen.»

Dieses Bild soll laut Blick den 55-jährigen Auswanderer zeigen.
Dieses Bild soll laut Blick den 55-jährigen Auswanderer zeigen.Screenshot

Im Jahr 2003 habe er beschlossen in der Dominikanischen Republik fernab der Heimat ein neues Leben aufzubauen. Seine Ehe mit einer Thailänderin sei zuvor in die Brüche gegangen, erzählt der 55-Jährige weiter. Die Trennung sei unschön verlaufen, es habe Streit um den gemeinsamen Sohn und die Zahlung von Alimenten gegeben. Eine Rückkehr in die Schweiz sei derzeit kein Thema. Mit seinem Sohn habe er sporadisch Kontakt.

Kein Geld für Kostenvorschuss

Nachdem dann 2009 sein Vater gestorben war, beantragte die Ehefrau ihn für verschollen erklären zu lassen. Damit konnte sie das Erbe ihres Schwiegervaters antreten. Aber um dieses Erbe scheint es dem Auswanderer gar nicht zu gehen, wie er dem «Blick» erklärt: «Ich will einfach einen gültigen Pass.» Um seine Identität zu belegen, könne er mehrere abgelaufene Pässe und einen Führerausweis vorlegen, auf denen sämtliche Daten mit den Daten des Mannes übereinstimmen, der im Jahr 2013 für verschollen erklärt wurde.

Im Sommer 2013 wurde C. W. vom Bezirksgericht Baden offiziell für verschollen erklärt, der Entscheid wurde im Amtsblatt publiziert.
Im Sommer 2013 wurde C. W. vom Bezirksgericht Baden offiziell für verschollen erklärt, der Entscheid wurde im Amtsblatt publiziert.Bild: Amtsblatt Aargau

Er habe dann im Juli 2021 einen Antrag auf Aufhebung der Verschollenerklärung bei der Schweizer Botschaft eingereicht. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil der erforderliche Kostenvorschuss von 500 Franken nicht geleistet wurde. Dazu sagt der 55-Jährige: «Das ist viel Geld für mich.» Von diesem Betrag könne er mehrere Wochen leben. Zudem ist er der Meinung, dass nicht er einen Fehler gemacht hat, sondern die Schweizer Behörden. «Ich verstehe nicht, warum ich nun dafür bezahlen soll, nicht mehr als verschollen zu gelten.»

Obwohl der Antrag abgelehnt wurde, und der Mann damit weiterhin als «höchstwahrscheinlich tot» gilt, soll er offenbar dennoch die Gerichtsgebühr zahlen. So wurde eine Rechnung auf den Namen des Verschollenen über 518.40 Franken an die Botschaft in Santo Domingo geschickt. Ob er diese begleicht, ist unklar. Ebenso offen ist, ob er einen erneuten Versuch unternimmt, seine Verschollenerklärung aufheben zu lassen. Immerhin, so schreibt das zuständige Bezirksgericht Baden, könne er ein Gesuch auf unentgeltliche Rechtspflege stellen, wenn er nicht über die finanziellen Mittel verfüge. (phh) (aargauerzeitung.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
94 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
urgrossvater
11.02.2022 12:15registriert März 2014
Und wieso ist der gute Herr damals nicht einfach regulär ausgewandert? Oder überlese ich da was?
20613
Melden
Zum Kommentar
avatar
ingmarbergman
11.02.2022 12:19registriert August 2017
Wollte sich von den Alimenten drücken. Jetzt muss er halt mit den Konsequenzen seiner Dummheit leben. Kein Mitleid.
23341
Melden
Zum Kommentar
avatar
Phrosch
11.02.2022 12:14registriert Dezember 2015
Für mich ist das ein Fall von Opferhaltung. Er ist einfach verschwunden und muss nun mit den Folgen seiner Entscheidungen leben. Wenn er legale Papiere will, braucht es dazu den legalen Weg, auch wenn der für ihn eine grosse Investition ist.
19432
Melden
Zum Kommentar
94
Wie lernt man eine neue Sprache effizient? Tipps von einem, der dreizehn Sprachen spricht
Der deutsche Sprachlehrer Niko Aktas spricht dreizehn Sprachen, zehn davon auf Gesprächsniveau. Er weiss, warum es gut ist, anderen in ihrer Muttersprache zu begegnen - gerade in der Schweiz.

Niko Aktas ist womöglich der vielsprachigste Mensch in der Schweiz. Der 36-Jährige kann auf Deutsch, Schweizerdeutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch, Schwedisch, Türkisch und Russisch Gespräche führen. Auf weiteren drei Sprachen – Slowakisch, Arabisch und Albanisch – kann er sich verständigen. Eine Handvoll weiterer versteht er, zum Beispiel Rumantsch.

Zur Story