Berichte: Opfer von Crans-Montana wurden offenbar nicht obduziert
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat unmittelbar nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana nicht alle oder keine Brandopfer gerichtsmedizinisch untersuchen lassen. Das berichten die NZZ.
Im Bericht ist etwa vom Fall eines Opfers die Rede, das Anfang Januar von der Staatsanwaltschaft bereits freigegeben worden sei. Zu diesem Zeitpunkt sei es aber noch nicht obduziert gewesen, so Jean-Luc Addor, der Anwalt der Mutter. Erst als man auf einer solchen beharrt habe, habe man die Zusage einer Staatsanwältin erhalten. Dabei habe man erfahren, dass das Opfer an einer Rauchvergiftung gestorben sei.
Von diesem Fall berichtet auch der «Blick». So habe die Staatsanwaltschaft wochenlang auf eine Obduktion des 17-jährigen Opfers Tristan P. verzichtet. Erst am Tag vor dessen geplanter Beerdigung hätten Rechtsmediziner die bereits in der Kapelle aufgebahrte Leiche doch noch abgeholt, um diese zu obduzieren. «Die Art und Weise, wie das abgelaufen ist, war extrem brutal», so die Mutter des Opfers. Es sei schon alles für die Beerdigung organisiert gewesen, danach habe man alles verschieben müssen.
Die NZZ berichtet weiter, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt. So sei mehreren Opferanwälten keine einzige Obduktion unmittelbar nach der Brandkatastrophe bekannt. Eine weitere Quelle wird damit zitiert, dass weder das Spital in Sitten noch das Universitätsspital in Lausanne von der Staatsanwaltschaft eine Anordnung für umgehende Obduktionen erhalten habe. Üblicherweise finden in diesen beiden Spitälern Obduktionen für Fälle aus dem Wallis statt. Auch Roms Botschafter in Bern sagte der NZZ, dass keines der sechs italienischen Opfer in der Schweiz obduziert worden sei.
Wie die Lage bei den Obduktionen genau ist, bleibt derweil unklar. So habe die Walliser Staatsanwaltschaft seit Mittwoch mehrere Anfragen, ob Obduktionen durchgeführt worden seien, offen gelassen, schreibt die NZZ.
Wie es im Bericht weiter heisst, sind Obduktionen nach einem Grossbrand mit mehreren Toten zwar rechtlich gesehen nicht zwingend nötig, aber eigentlich üblich. Sollte diese ausgeblieben sein, wäre dies doch verwunderlich, so die NZZ unter Berufung auf Experten.
Ulrich Zollinger, emeritierter Professor für Rechtsmedizin und ehemaliger Co-Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Bern, nennt es «absolut unverständlich», sollten die Opfer von Crans-Montana nicht obduziert worden sein. Zollinger sagt, es sei vielen Angehörigen wichtig, die genauen Todesumstände eines Opfers zu klären. (dab)
