Schweiz
Aargau

Mordprozess von Brugg: Lebenslängliche Freiheitsstrafe für 58-Jährigen

Mordprozess von Brugg AG: Lebenslängliche Freiheitsstrafe für 58-Jährigen

10.06.2021, 16:4310.06.2021, 17:22

Der 58-Jährige, der Anfang Januar 2018 in Hausen AG seine Frau und seine Schwägerin erstochen hatte, ist mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe bestraft worden. Das Bezirksgericht Brugg AG sprach ihn am Donnerstag des mehrfachen Mordes schuldig.

Nach Verbüssung der Strafe wird der Kosovare für 15 Jahre des Landes verwiesen. Dies wird im Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen. Im Strafvollzug hat er für vorderhand fünf Jahre eine ambulante Therapie zu absolvieren. Den Angehörigen der Opfer, darunter seinen drei Kindern, muss er Genugtuungszahlungen leisten.

Das Bezirksgericht folgte den Anträgen des Staatsanwalts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden.

Der Beschuldigte hatte Notwehr geltend gemacht. Die Frauen hätten ihn mit Messern angegriffen. Sein Verteidiger plädierte deshalb auf einen vollumfänglichen Freispruch und eine Entschädigung von einer Viertelmillion Franken für die bisher abgesessene Haft.

Keine Zweifel des Gerichts

Das Gericht bezweifelte aufgrund der Indizien nicht, dass der Mann am Morgen des 8. Januar 2018 in der Familienwohnung in Hausen seine 38-jährige Ehefrau und deren zu Besuch weilende 31-jährige Schwester mit zwei beziehungsweise drei Messerstichen getötet hatte. Dann legte er der toten Schwägerin ein Messer in die Hand und fügte sich selbst oberflächliche Verletzungen bei.

Er machte geltend, an jenem Morgen hätten die beiden mit Messern bewaffneten Frauen ihn angegriffen. Nur mit knapper Not sei er dem Tod entronnen. Bei dem Gerangel müssten die Verletzungen entstanden sein. Mit Absicht habe er niemanden verletzt.

Die Verhandlung des Bezirksgerichts Brugg hatte aus Platzgründen in der Mehrzweckhalle in Hausen stattgefunden. Sie hatte am Montag begonnen. Zwei Tage lang wurden Auskunftspersonen, Zeugen, eine Rechtsmedizinerin und der Beschuldigte befragt, bevor zum Abschluss am Mittwoch die Parteien ihre Plädoyers hielten. (aeg/sda)

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3 Kommentare
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Yelina
10.06.2021 17:31registriert Juli 2014
Die Verteidigungsstrategie mit Notwehr ist ja auch eher... speziell. Dazu müsste er ja quasi im Nahkampf ausgebildeter Spezialagent sein, um den Angriff liegend so abzuwehren, dass hinterher beide Angreiferinnen tot sind.
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