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Geldstrafen für Zürcher Corona-Prügler von Aarau – Urteil bestätigt

Geldstrafen für Zürcher Corona-Prügler von Aarau – Urteil bestätigt

06.06.2023, 15:5406.06.2023, 16:30
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Corona-Skeptiker bewegen sich bei einem nicht bewilligten Demonstrationsumzug gegen die Corona-Massnahmen und Maskenpflicht durch Aarau, aufgenommen am Samstag, 8. Mai 2021. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Die Corona-Demo 2021 in Aarau - die Verurteilten sind nicht auf dem Bild.Bild: keystone

Vier Teilnehmer einer unbewilligten Corona-Kundgebung im Mai 2021 in Aarau sind wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Bezirksgericht Aarau bestätigte am Dienstag die entsprechenden Strafbefehle.

Die Einzelrichterin verurteilte zwei Männer zu einer bedingten Geldstrafe von je 160 Tagessätzen und einen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Der vierte Mann kassierte wegen Vorstrafen eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Drei Verurteilte müssen zudem je Bussen von 300 beziehungsweise 2200 Franken bezahlen. Auch fallen Verfahrens- und Gerichtskosten an. Drei Männer aus dem Kanton Zürich und ein Mann aus dem Aargau hatten Einsprache gegen die Strafbefehle der Oberstaatsanwaltschaft erhoben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Richterin setzt sich durch

Die Verhandlung dauerte nur 20 Minuten. Die Männer machten bei der Befragung von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Während der Eröffnung und Begründung der Urteile musste die Einzelrichterin die aufgebrachten Männer jedoch mehrfach zur Ruhe aufrufen.

Die vier Verurteilten im Alter von 33 bis 43 Jahren hatten trotz Wegweisung an der unbewilligten Corona-Kundgebung am 8. Mai 2021 in Aarau teilgenommen. Sie versuchten gewalttätig einen Zürcher Corona-Massnahmenkritiker aus einer Polizeikontrolle zu befreien.

Streit im Stritengässli

Die Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einem «hohen Gewaltpotential» und «tumultartigen Szenen». Es gibt Videoaufnahmen von der handgreiflichen Auseinandersetzung im Stritengässli.

Mehrere Kundgebungsteilnehmer mobilisierten gemäss Strafbefehl gegen die anwesenden Polizeifunktionäre. Rund sieben Personen setzen auch körperliche Gewalt gegen die Polizei ein. Sie wurden demnach von den übrigen Teilnehmer der Demonstration verbal unterstützt.

Während die Polizisten sich mit dem Rücken zu den Garagentoren eines Mehrfamilienhauses stellten, gingen einzelne Demonstranten in einer Gruppe auf die Polizisten zu. Der Corona-Massnahmenkritiker aus dem Kanton Zürich, der ebenfalls mit einer Wegweisung belegt war, konnte sich letztlich der Kontrolle entziehen.

An der unbewilligten und unkoordinierten Kundgebung hatten gemäss Polizeiangaben rund 1500 Personen teilgenommen. Die Polizei verhinderte mit einem Grosseinsatz und der Kontrolle der Zufahrtsachsen einen Grossaufmarsch. Sie sprach mehr als 180 Wegweisungen aus. (aeg/sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pontifax
06.06.2023 20:45registriert Mai 2021
Wieso bedingt? So werden diese Spinner erneut in ihrem Wahn bestätigt. Dort, wo es darauf ankommt, versagt die Justiz regelmässig. Bei Kleinigkeiten jedoch versucht sie den starken Mann zu markieren.
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Madison Pierce
06.06.2023 18:07registriert September 2015
Bedingte Geldstrafen sind doch ein Witz. Busse CHF 300, Gerichtsgebühren vielleicht CHF 2000 und für den Verteidiger nochmals CHF 2000. Für unter 5000 Stutz einen Polizisten verprügeln, sollte nicht möglich sein.

160 Tagessätze, also ungefähr den Lohn von 160 Tagen wäre angemessen, aber halt nicht bedingt.
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