Schweiz
Aargau

SVP-Politiker hatte Sex mit 16-Jähriger – jetzt reagiert Andreas Glarner

Aargauer SVPler hatte im Bordell Sex mit 16-Jähriger – so reagiert Parteipräsident Glarner

18.02.2025, 14:5518.02.2025, 15:02

Am Montag wurde bekannt, dass ein Aargauer SVP-Politiker zweimal ungeschützten Sex mit einer minderjährigen Prostituierten hatte. Der Mann wurde zu einer Busse von 2500 Franken verurteilt – allerdings handelt es sich um eine bedingte Geldstrafe, die nur dann fällig wird, wenn der Mann in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig wird. Bereits jetzt fällig sind eine Entschädigung von 890.45 Franken und eine Genugtuung von 500 Franken, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

SVP Nationalrat Andreas Glarner, anlaesslich einer Delegiertenversammlung der SVP vom Samstag, 1. Juli 2023 in Kuessnacht am Rigi. (KEYSTONE/Urs Flueeler).
Andreas Glarner ist Präsident der Aargauer SVP.Bild: keystone

Wie es im Bericht weiter heisst, war der Verurteilte in der Lokalpolitik aktiv. So soll er im vergangenen Herbst bei den Grossratswahlen auf einer SVP-Liste kandidiert haben. Zudem war er in der Ortspartei seiner Wohngemeinde aktiv.

Glarner fordert Austritt

Wie nun Kantonalpräsident Andreas Glarner und Parteisekretärin Barbara Borer klarstellen, wussten sie bis Montag nichts vom Verfahren und dem Strafbefehl. Glarner sagt, er habe in der Folge sofort den Politiker kontaktiert und ihm nahegelegt, aus der Partei auszutreten.

Dieser Aufforderung folgte er: Inzwischen ist sein Porträt auf der Website der Ortspartei, bei der er aktiv war, nicht mehr auffindbar. Auch Glarner bestätigt gegenüber der «Aargauer Zeitung», dass der Verurteilte plane, aus der Partei auszutreten.

Der Strafbefehl gegen den Lokalpolitiker datiert vom 22. Oktober 2024 – zwei Tage nach dem Wahlsonntag. Allerdings begann das Verfahren gegen ihn bereits viel früher. Die strafbaren Bordellbesuche hatten sich im Jahr 2023 ereignet. Damit verletzte der Mann offenbar die Vorgaben der SVP, die mit einer Kandidatur verbunden sind. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen bei der Partei eine Ehrencharta unterschreiben, welche unter anderem fordert, es zu melden, falls ein Strafverfahren gegen einen eröffnet worden ist.

«Wir hätten ihn sicher nicht aufgestellt, wenn wir davon gewusst hätten», sagt Glarner dazu. Dass der Verurteilte nun seine Ämter abgebe und aus der Partei austrete, sei der einzig richtige Schritt. (dab)

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117 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Captain Mumpitz
18.02.2025 16:42registriert März 2022
Dass er nicht nur einmal sondern mindestens 2x bei der jungen Frau war und sich zudem auch noch für den Aufpreis zum Kondomfreien Geschlechtsverkehr entschied, zeigt eigentlich, dass er sich völlig dessen bewusst war, was er da tat.
Er WOLLTE Sex mit einer Minderjährigen und dabei möglichst auf jeden "Störfaktor" (also Kondom) verzichten, um das auch komplett mitzukriegen. Der Verdacht, dass er jüngere mag, liegt also sehr nahe. Dahingehend ist die Strafe eine Perversion sondergleichen.
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dä turner
18.02.2025 17:02registriert Juni 2018
Was ein SVP-Mitglied als Privatperson tun kann ohne Ausschlussfolgen:

alles (u.a. Fake-Wahlbeobachtung in Belarus, Neo-Nazis treffen/beschäftigen, Polizisten verprügeln, Doxxing, etc.)

Ausnahme: wenn es der Partei schadet (Lesart Glarner)
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Lighthous
18.02.2025 17:22registriert Dezember 2023
Die Strafen sind lächerlich jede Busse beim verstoss gegen das Tierschutzgesetz sind höher.
Hat eine Junge Frau die ausgebeutet nicht mehr Wert in unserem System!?
Das ist beschämend!
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