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Aargau

Bigamist soll wegen Mord an Schweizer Ehefrau verurteilt werden

Bigamist soll wegen Mord an Schweizer Ehefrau verurteilt werden

25.05.2016, 10:0925.05.2016, 10:13
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Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat einen 43-jährigen Türken wegen Mordes angeklagt. Sie wirft ihm vor, im Juli 2013 seine getrennt von ihm lebende Ehefrau unter dem Einsatz roher Gewalt getötet zu haben.

Die 50-jährige Schweizerin war am 23. Juli 2013 in Brugg/Lauffohr tot in ihrem Auto aufgefunden wurden. Noch am gleichen Nachmittag wurde der getrennt von ihr lebende türkische Ehemann wegen dringenden Tatverdachts festgenommen.

Auch in der Türkei verheiratet

Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der Mann während der Ehe mit der Schweizerin auch in der Türkei nach muslimischem Brauch verheiratet war. Seine türkische Ehefrau hatte mit ihm vier Söhne. Der Mann besuchte seine Familie in der Türkei regelmässig und schickte ihr auch Geld.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, die Ehe mit der Schweizerin 2009 nur deshalb eingegangen zu sein, um nach Ablauf der fünfjährigen Frist die Niederlassungsbewilligung zu erhalten und sich danach sofort scheiden zu lassen.

Drohung wahr gemacht

Als ihm seine Schweizer Ehefrau kurz vor Ablauf der Frist nach viereinhalb Jahren Ehe eröffnete, ihn zu verlassen, drohte er ihr – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – sie zu töten, sollte sie die Trennung oder Scheidung tatsächlich einleiten.

Der Beschuldigte wurde nach diesem Vorfall häuslicher Gewalt polizeilich weggewiesen. Knapp zwei Monate, nachdem die Schweizerin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, wurde sie tot in ihrem Auto aufgefunden.

Beschuldigter erinnert sich nicht mehr

Das Opfer wies zahlreiche Schlagverletzungen am ganzen Körper auf. Die Auswertung der Spuren ergab, dass der Beschuldigte das Opfer getötet hatte. Der Beschuldigte bestreitet die Tat zwar nicht grundsätzlich, will sich aber an keine seiner Handlungen am fraglichen Tag erinnern.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge anlässlich der Hauptverhandlung bekanntgeben. Wann der Prozess stattfindet, ist noch nicht bekannt. (whr/sda)

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