Hier geht's zum Videobeitrag von TeleM1.
Muri vor rund vier Jahren: Bei einer Tankstelle spricht ein Autofahrer eine 15-Jährige an. Er verwickelt sie in ein Gespräch, fragt sie nach dem Weg, bis diese schliesslich einwilligt und ins Auto steigt, um den Fremden an sein Ziel zu lotsen.
Als der Fahrer jedoch Boswil ansteuert anstatt die gesuchte Firma, wird der Schülerin klar, dass etwas faul ist. Doch da ist es schon zu spät: Der Mann zwingt sie, ihn während der Fahrt sexuell zu befriedigen.
Vom Bezirksgericht war der Täter erstinstanzlich zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Weil der Beschuldigte den Sachverhalt jedoch bestreitet, befasste sich nun das Aargauer Obergericht mit dem Fall, wie Tele M1 berichtet.
Zum Schutz des Opfers fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aus der Anklageschrift geht jedoch hervor, dass der Beschuldigte wegen sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit einem Kind unter Anklage stand.
Der Angeklagte blieb vor Obergericht bei seiner ursprünglichen Version: Es sei im gegenseitigen Einverständnis zum Oralverkehr gekommen. Allerdings ging er damals davon aus, das Mädchen sei volljährig. Zudem, behauptete der Angeklagte, habe die Teenagerin im Anschluss sogar Geld für die sexuellen Dienste verlangt.
Das Obergericht liess sich von dieser Version nicht überzeugen und bestätigte den Schuldspruch. Allerdings reduzierte es die Haftstrafe von dreieinhalb auf ein Jahr plus zwei Jahre auf Bewährung. (cze) (aargauerzeitung.ch)
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