Es war eine Sommernacht vom Freitag auf den Samstag. Eine sechsköpfige Familie in einer Gemeinde im Aargauer Limmattal schlief friedlich, als gegen 3 Uhr morgens ein Einbrecher in ihr Haus eindrang und ins Zimmer der neunjährigen Tochter schlich.
Dort würgte er das Kind. Im Spital wurden später sogenannte Stauungsblutungen in den Augenhäuten festgestellt – ein Indiz für erste Erstickungssymptome. Der Untersuchungsbericht zeugt explizit von «objektiven Zeichen einer konkreten Lebensgefahr».
Das Mädchen sagte der Polizei:
Tatsächlich war die Mutter in der besagten Nacht von seltsamen Geräuschen erwacht. Als sie einen Blick ins Kinderzimmer warf, sah sie, wie ein junger Mann über dem Mädchen lag. Die Mutter schrie, der Einbrecher suchte das Weite, verkroch sich bis zum Morgengrauen im Wald und kehrte dann nach Hause zurück. Schon kurz danach wurde er von der Polizei geweckt.
Jetzt steht der Täter, ein 17-Jähriger, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat ein Vorverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eingeleitet.
Der Junge ist der Nachbar der sechsköpfigen Familie. Die Familien kennen sich.
Die Polizei fand am Tatort ein offenes Klappmesser, das dem Täter gehörte. Dazu auch sein Portemonnaie – und daneben ein verpacktes Kondom. Bei den mehrfachen Einvernahmen sagte der Jugendliche, dass das Kondom seit Langem in seinem Portemonnaie gewesen und dort wohl aus dem Notenfach herausgefallen sei. Dasselbe beim Messer, dessen Sicherung laut ihm nicht funktioniere und sich deshalb stets von selbst aufklappte.
Er kam vom Ausgang nach Hause und sei betrunken gewesen, wie er sagte. Als Grund, warum er in das Haus eindrang, sprach der Jugendliche bei den Einvernahmen von einer Mutprobe. Er habe nur einbrechen wollen. Doch das Mädchen sei erwacht. Weil er nicht wollte, dass sie die ganze Familie weckt, habe er einen «Griff aus dem Kampfsport» angewandt, bei dem man kurz in Ohnmacht falle.
Der Beschuldigte, der derzeit in einer geschlossenen Abteilung im Jugendheim Aarburg sitzt, darf ein Handy benützen. Die Eltern der Neunjährige fragen sich, warum das nach solch einer schlimmen Tat überhaupt geht, wie sie der «Aargauerzeitung» sagten. Auf Anfrage der AZ halt ein Sprecher der Staatsanwalt fest, man könne sich nicht zu dem Fall äussern, da unter dem Jugendstrafrecht strikt nichts der Öffentlichkeit preisgegeben werden darf.
Die Profile des Täters auf den sozialen Medien zeigen sein Faible für Waffen: Fotos von Maschinengewehren, Militärs in Vollmontur beim Schiessen aus Schützengräben oder Screenshots von Ballervideospielen. Zudem fand die Polizei in seinem Zimmer zwei Gasmasken, eine Armbrust sowie Methadon-Flaschen, die er aus dem verlassenen Gebäude einer früheren Firma im Dorf entwendete.
Die Eltern des Mädchens haben Angst. Sie befürchten, dass der Jugendliche, der zur Tatzeit noch minderjährig war, von der Justiz mit Samthandschuhen behandelt werden könnte – und, noch schlimmer, bald auf freiem Fuss ist. (yam, mit Material der «Aargauerzeitung»)
Eines Tages wird er wieder freikommen. Hat er verantwortungsvolle Eltern, werden sie ihm eine Bleibe an einem anderen Ort suchen.
Ich hoffe, dass er sehr gründlich psychologisch abgeklärt wird.