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Mietrecht: Bundesrat Parmelin stellt Argumente für Änderungen vor

Bundesrat Parmelin stellt Argumente für Änderungen im Mietrecht vor

15.10.2024, 10:3015.10.2024, 16:59
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Änderungen im Mietrecht sollen Missbräuche bei der Untervermietung verhindern und eine einfachere Nutzung von Liegenschaften bei Eigenbedarf ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt zwei Vorlagen des Parlaments zum Mietrecht, die er zunächst abgelehnt hatte und über die am 24. November abgestimmt wird.

Bundesrat Guy Parmelin stellte die Argumente für die Vorlagen am Dienstag in Bern den Medien vor. Die eine Vorlage bringt strengere Regeln für die Untervermietung von Wohn- und Geschäftsräumen. Ziel ist, Missbräuche bei der Untermiete verhindern, etwa Vermietungen auf Internetplattformen.

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Strengere Regeln für Untermiete

Konkret muss, wer gemietete Räume untervermieten will, beim Vermieter ein schriftliches Gesuch für die Untermiete stellen. Diesem Gesuch muss der Vermieter oder die Vermieterin ebenfalls schriftlich zustimmen. Auch Änderungen bei der Untermiete müssen dem Vermieter mitgeteilt werden.

Vermieter können zudem ablehnen, wenn eine Untervermietung mehr als zwei Jahre dauern soll, können aber eine solche auch akzeptieren. Und neu steht im Gesetz, dass ein Mietvertrag wegen einer nicht zulässigen Untervermietung innerhalb von 30 Tagen gekündigt werden kann, nach einer schriftlichen Mahnung.

Bundesrat Guy Parmelin bei seiner Rede an der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz in der Sporthalle Schachen in Aarau am Samstag, 12. Oktober 2024. KEYSTONE/Walter Bieri )
Bundesrat Guy Parmelin stellte die Argumente für Änderungen im Mietrecht am Dienstag den Medien vor.Bild: keystone

Vermieter könnten für Untervermietungen grosszügigere Bedingungen vereinbaren mit ihren Mietern, sagte Parmelin zur Vorlage. Untervermietungen von mehr als zwei Jahren Dauer blieben möglich, und es könnten – entsprechend einer solchen Vereinbarung – auch Mietwohnungen auf Plattformen ausgeschrieben werden.

Mit den heutigen Regelungen könne es zu Missbrauch kommen, sagte Parmelin zur verlangten Änderung. Zum Beispiel könnten Räume ohne das Wissen der Vermieter untervermietet werden. Oder Mietwohnungen würden ohne Wissen des Besitzers auf Plattformen angeboten werden. Oder ein Mieter vermiete Räume zu überhöhten Preisen weiter.

Eigenbedarf einfacher geltend machen

Die zweite Vorlage betrifft Kündigungen bei Eigenbedarf. Die Eigentümer sollen vermietete Räume, die sie selber oder ihre nahen Angehörigen benötigen, leichter kündigen und selber nutzen können. Heute kann dafür «dringender» Eigenbedarf geltend gemacht werden. Neu würde «bedeutender und aktueller» Eigenbedarf reichen.

Dringender Eigenbedarf sei vor Gericht nicht einfach zu belegen, und ihn geltend zu machen, könne zu langen Verfahren führen, sagte Parmelin. Mit der neuen Formulierung erhalte der Eigenbedarf mehr Gewicht, und es werde einfacher, ihn geltend zu machen. Damit könnten Vermieter eigene Räume rascher selbst nutzen.

Die Neuerung beim Eigenbedarf spielt laut Bundesrat in drei Fällen eine Rolle: Für die Sperrfrist für Kündigungen während und nach einem Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter, nach dem Handwechsel einer Immobilie sowie bei Mieterstreckungen.

Über Statistiken zu Kündigungen bei Eigenbedarf und dadurch ausgelösten Verfahren verfügt der Bund nicht. Martin Tschirren, Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) sagte, es gebe Fälle, in denen eine solche Kündigung zu einem bis zu vier Jahre dauernden Verfahren geführt hätten.

Wie das mit der neuen Formulierung aussehen würde, müsse die Gerichtspraxis zeigen. Auch ist es laut Tschirren nicht klar, ob mit den Neuerungen im Obligationenrecht mehr Mietwohnungen verfügbar würden, wie die Befürworter argumentieren.

«Nicht mehr und nicht weniger»

Ausgearbeitet hat die beiden Vorlagen das Parlament; der Bundesrat hielt die verlangten Änderungen zunächst für nicht nötig. Nach den Ratsbeschlüssen hat er sie nun aber zu vertreten, von Gesetzes wegen. «Das tun wir», sagte Parmelin auf Journalistenfragen. «Nicht mehr und nicht weniger.»

Er verwies auf seine vergeblichen Bemühungen, im Gespräch mit Vertretungen von Hauseigentümern und Mieterverband Vereinfachungen im Mietrecht zu erörtern. Dazu brauche es den guten Willen beider Seiten. Sei dieser nicht vorhanden, sei der Bundesrat machtlos.

Die nächste Debatte über das Mietrecht – nach der Abstimmung am 24. November – dürfte übrigens folgen. Die Rechtskommission des Nationalrats hat zwei Vorlagen verabschiedet, die für Mieter die Hürden erhöhen, sich gegen Anfangsmietzinse zu wehren. Über die Vorlagen dürfte im Frühjahr der Nationalrat entscheiden.

Gegner der Mietrechts-Vorlagen sehen Angriff auf Mieterschutz

«Angriff auf den Mieterschutz» und «Rauswurf-Vorlagen»: Mit diesen Worten wirbt das gegnerische Komitee für ein Nein zu den beiden Mietrechtsvorlagen vom 24. November. Die vorgeschlagenen Änderungen des Obligationenrechts hätten drastische Folgen für Mietende.

Abstimmungsmaterial des Komitees nein fotografiert waehrend einer Medienkonferenz des Komitees 2 x NEIN zur Schwaechung des Mieterschutzes, am Dienstag, 15. Oktober 2024 in Bern. Am 24. November 2024  ...
Am 24. Oktober stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Mietrechts-Vorlagen ab.Bild: keystone

Es geht um neue Regeln für die Untervermietung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie um Kündigungen bei dringendem Eigenbedarf. Das Komitee um den Mieterinnen- und Mieterverband, das die Vorlagen mit dem Referendum bekämpft, stellte seine Kampagne am Dienstag in Bern den Medien vor.

Die Immobilienlobby greife den Kündigungsschutz an, um die Mieteinnahmen zu erhöhen, macht das Komitee laut Mitteilung geltend. Die Untermiete nach heutigen Regeln habe sich bewährt und würde ohne Grund stark eingeschränkt. Missbräuche seien bereits heute nicht möglich.

Für Kündigungen wegen dringendem Eigenbedarf gebe es ebenfalls Regeln. Mit der Formulierung, dass der Eigenbedarf nicht mehr «dringend», sondern «bedeutend und aktuell» sein müsse, könne Mietern einfacher und ohne klaren Grund gekündigt werden. (hkl/ome/sda)

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26 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Christian Mueller (1)
15.10.2024 14:15registriert Januar 2016
Er hat 'Gier' vergessen. Hauseigentümerorganisationen sind oft in den selben Kreisen anzutreffen, wie die Unternehmenssteuersenker. Sie wollen halt das Maximum für sich aus der Wohnungsnachfrage herausholen, die sie selbst angekurbelt haben. In ihren Villen am See haben sie viel Platz.
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Massalia
15.10.2024 14:21registriert Juni 2021
Ach was, der rechtsbürgerlich-konservative Bundesrat unterstützt die Abzockervorstösse der HEV- Lobbyisten im Parlament. Was für eine Überraschung!

Sollte der Bundesrat als Landesregierung in der derzeitigen Mieterkrise nicht dafür besorgt sein, die Mieter zu entlasten, statt dem Portemonnaie des HEV's und seiner Mitglieder zuzudienen?

Sackschwach vom Bundesrat!
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Roli_G
15.10.2024 14:57registriert Januar 2021
In der heutigen Zeit wo alle Macht bei den Vermieter liegt und eine neue Wohnung für Mieter unerschwinglich werden, ist es wohl Zeit dafür, den Mieterschutz zu schwächen.
Wer wählt eigentlich diese Politiker?
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