Darum geht es: Die Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» verlangte, dass die Stadt und ihre Wohnbaustiftungen mehr Liegenschaften und Grundstücke kaufen und damit günstigen Wohnraum in Zürich schaffen. Das Kapital von drei der vier städtischen Wohnbaustiftungen sollte deshalb um insgesamt 250 Millionen Franken erhöht werden. Für die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) sollte dies zudem an die Erstellung von 2000 neuen Wohnungen bis 2040 gebunden sein.
Da Stadtrat und Gemeinderat die Initiative abgelehnt und einen direkten und indirekten Gegenvorschlag erarbeitet haben, hat das Initiativkomitee die Initiative zurückgezogen. Deshalb wird nur über die beiden Gegenvorschläge abgestimmt, nicht aber über die Initiative.
Der direkte Gegenvorschlag sieht den Kauf von Liegenschaften für bezahlbares Wohnen durch die Stadt und ihre Wohnbaustiftungen als Ziel in der Gemeindeordnung vor. Ein konkretes Wachstumsziel für die SAW soll darin aber nicht festgehalten werden.
Das Resultat: Der Gegenvorschlag wird angenommen.
Darum geht es: Die Erhöhung des Stiftungskapitals der städtischen Wohnbaustiftungen soll hingegen beim indirekten Gegenvorschlag nicht in der Gemeindeordnung, sondern in den Statuten der Wohnbaustiftungen geregelt werden und alle vier Stiftungen umfassen. Diesen Betrag legt der indirekte Gegenvorschlag auf 300 Millionen Franken fest, weil zusätzlich auch die Stiftung Einfach Wohnen berücksichtigt werden soll.
Die Resultate: Der indirekte Gegenvorschlag wird angenommen.
Darum geht es: Die Stadt Zürich hat im Juni 2022 den Genderstern für ihre Texte eingeführt, um alle Geschlechter anzusprechen. Die Volksinitiative «Tschüss Genderstern!» verlangt, dass die Stadt auf den Genderstern und andere Sonderzeichen innerhalb von Wörtern verzichtet. Sie soll eine klare Sprache verwenden. Diese Forderung soll in die Gemeindeordnung – die Verfassung der Stadt Zürich – aufgenommen werden.
Das Resultat: Die Genderstern-Initiative ist abgelehnt.
Darum geht es: Nördlich des Bahnhofs Altstetten befindet sich das Dienstleistungszentrum VZA («Verarbeitungszentrum Altstetten») der UBS. Das Zentrum besteht aus den zwei Grundstücken VZA1 und VZA2. Das Gebäude auf dem Areal VZA1 ist sanierungsbedürftig und soll ersetzt werden. Die UBS hat dazu unter Begleitung der Stadt nach Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und eines Masterplans ein Studienauftragsverfahren durchgeführt. Das daraus hervorgegangene Projekt sieht ein Hochhaus in nachhaltiger Holz-Beton-Konstruktion mit einer Höhe von rund 110 Metern vor.
Die Resultate: Der Gestaltungsplan des neuen UBS-Gebäudes wird angenommen.
Darum geht es: Mit den Änderungen der Verordnung über Abgangsleistungen für Behördenmitglieder (VAB) ist vorgesehen, dass nur noch die Mitglieder des Stadtrats gemäss VAB entschädigt werden. Für sämtliche anderen Behördenmitglieder sollen Abgangsleistungen künftig in der Verordnung über das Arbeitsverhältnis des städtischen Personals (Personalrecht) geregelt werden. Für die Umsetzung mussten die Verordnung über Abgangsleistungen für Behördenmitglieder sowie das Personalrecht geändert werden.
Die Resultate: Die Verordnung ist angenommen.
Darum geht es: Zur Erneuerung der instandsetzungsbedürftigen Brücke und damit im Falle eines extremen Hochwassers das Risiko eines Engpasses im Bereich der Rathausbrücke verringert wird, will die Stadt diese bis Anfang 2029 neu bauen. Dafür müssen die aktuelle Brücke entfernt und eine neue Brücke gebaut werden. Der Neubau der Rathausbrücke und die Tieferlegung der Limmat kosten rund 58 Millionen Franken. Über diese Ausgaben entscheiden die Stimmberechtigten.
Die Resultate: Die Pläne für den Neubau der Rathausbrücke sind angenommen.
(ome)
Mein Dank gebührt den Stimmbürger*innen in Basel wie Zürich. Man sollte eigentlich meinen, dass wir in der Schweiz mit drängenderen Problemen konfrontiert sind.