Nach Ja: 10 wichtige Punkte zur Individualbesteuerung
So war die Ausgangslage
Heute werden Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Ehepartner einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen und in ähnlichen finanziellen Verhältnissen. Allerdings kann sich je nach Einkommensverteilung der Trauschein steuerlich auch auszahlen; in solchen Fällen wird von Heiratsbonus gesprochen. Zudem gibt es Abzüge für Verheiratete und Zweiverdiener. Gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Vorlage dürften bei der Bundessteuer rund 610'000 Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen sein. Etwa 670'000 Ehepaare haben demgegenüber steuerliche Privilegien.
Was bringt das neue Gesetz?
Das Gesetz über die Individualbesteuerung verlangt, dass Bund, Kantone und Gemeinden jede Privatperson einzeln besteuern müssen. Jeder und jede soll das eigene Einkommen und Vermögen versteuern, Ehepaare müssen künftig zwei Dossiers einreichen. Ob ein Paar einen Trauschein hat oder nicht, soll also keine Rolle mehr spielen. Und bei einer Änderung des Zivilstandes wäre keine neue Steuererklärung mehr nötig. Kantone und Gemeinden erhalten für diesen Systemwechsel bis zu sechs Jahre Zeit. Bei einem Ja kommt die Individualbesteuerung also bis spätestens ab 1. Januar 2032.
Verlieren Bund und Kantone Einnahmen?
Das Steuertarif-Modell hat das Parlament so gestaltet, dass sich die Ausfälle bei der Bundessteuer auf derzeit rund 630 Millionen Franken im Steuerjahr 2026 belaufen würden. Davon würden rund 130 Millionen Franken auf die Kantone entfallen, weil diese einen Teil der Bundessteuer-Einnahmen erhalten. Wie sich die Vorlage auf die Kantons- und Gemeindesteuern auswirkt, ist offen. Das hängt von der Umsetzung in den Kantonen und deren Steuertarifen und -abzügen ab.
Warum waren viele Kantonen dagegen?
Die Vorlage wurde nicht nur von einem überparteilichen Komitee mit Mitte-Partei und SVP mit dem Referendum bekämpft, sondern auch von zahlreichen Kantonen. Zehn von ihnen beschlossen sogar ein Kantonsreferendum, was sehr selten vorkommt. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) verweist auf bisherige Massnahmen der Kantone, um die sogenannte Heiratsstrafe bei den Steuern zu beseitigen. Individuelle Steuern führten zu massiven, unnötigen Eingriffen in das bewährte System von Kantonen und Gemeinden und zu rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuerdossiers. Die Kantone werden die individuelle Besteuerung in den nächsten Jahren umsetzen müssen.
Wie entstand die Vorlage?
Das Bundesgericht befand 1984, die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren sei verfassungswidrig. Seither scheiterten aber alle Anläufe, die sogenannte Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen. 2020 beauftragte das Parlament den Bundesrat, den Wechsel zur Individualbesteuerung anzugehen. Und 2022 wurde die Steuergerechtigkeits-Initiative eingereicht, die ebenfalls die vom Zivilstand unabhängige Besteuerung verlangt. Das vom Parlament mit knappen Mehrheiten verabschiedete Gesetz dazu ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative. In den Kantonen gibt es verschiedene Modelle zur Entlastung von Verheirateten, mit unterschiedlicher Wirkung.
Was geschieht mit den Kinderabzügen?
Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von heute 6800 auf 12'000 Franken erhöht, aber neu unter beiden Eltern grundsätzlich je hälftig aufgeteilt. Die Mehrheit im Parlament wollte nicht, dass nicht beanspruchte Abzüge von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden können. Die Minderheit hätte so verhindern wollen, dass der Abzug entfällt, wenn jemand zu wenig verdient, um Bundessteuer zahlen zu müssen.
Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
Vermögenserträge werden den Partnerinnen und Partnern entsprechend den Besitzverhältnissen zugeteilt. So ist es heute Praxis bei unverheirateten Paaren. Gehört etwas beiden gemeinsam, etwa ein Bankkonto, wird es je hälftig aufgeteilt. Bei Liegenschaften ist der Eintrag im Grundbuch massgebend.
Müssen nun alle mehr Steuern bezahlen?
Nein. Denn das Parlament hat bei seinen Entscheiden für die individuelle Steuer die Tarife so angepasst, dass die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen sinken. Erhöht werden sie dagegen für sehr hohe Einkommen. Insgesamt dürften Verheiratete mit in etwa ähnlich hohen Einkommen tendenziell entlastet werden, während Paare mit einem Einkommen respektive einem hohen und einem tiefen Einkommen tendenziell mehr Bundessteuer abliefern müssen. Höhere Rechnungen kann es wegen der Tarifanpassung auch für Unverheiratete geben, besonders bei hohen Einkommen.
Ist das Thema damit erledigt?
Nein. Denn das Parlament debattiert über eine Volksinitiative der Mitte-Partei, die die Heiratsstrafe abschaffen will, aber nur bei der Bundessteuer. Sie schlägt aber nicht individuelle Steuern vor, sondern will weiterhin gemeinsame Veranlagungen für Verheiratete. Gesetzesbestimmungen sollen verhindern, dass Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren diskriminiert werden. Die Initiative bleibe im politischen Prozess, schrieb die Mitte nach der Abstimmung. Auch die SVP, die sich ebenfalls gegen die Individualbesteuerung gewehrt hatte, setzt auf die Mitte-Initiative. Die Mitte geht davon aus, dass eine Abstimmung noch in diesem Jahr stattfinden könnte. Zurzeit liegt die Initiative bei der zuständigen Kommission des Ständerats. Diese wollte erst nach der Abstimmung über die Individualbesteuerung über das Begehren entscheiden und sistierte deshalb ihre Arbeiten.
So wurde abgestimmt
Die Stimmenden sagten mit rund 54 Prozent Ja zur Vorlage. Rund 1'662'000 Stimmende legten ein Ja ein und gegen 1'401'200 ein Nein. Das Resultat stand erst am späten Sonntagabend fest, nachdem auch im Kanton Freiburg die Stimmen in allen Gemeinden fertig ausgezählt waren. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 56 Prozent. Die Westschweizer Kantone – ausser das Wallis – und deutschsprachige eher städtisch geprägte Gebiete in der Deutschschweiz unterstützten die Vorlage. Knapp 56 Prozent der Berechtigten beteiligten sich am Urnengang. Von den Kantonen sagte lediglich eine Minderheit Ja, nämlich zehn Stände. (sda)
