Mit dem systematischen Einsatz der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen will der Bundesrat die Verwaltungsarbeit effizienter und günstiger machen und Verwechslungen verhindern. Datenschützer haben Bedenken. Auch in der Ständeratskommission regt sich Widerstand.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) nahm die Vorlage in der Schlussabstimmung zwar mit 7 zu 4 Stimmen an, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Selbst die Mehrheit habe aber «ihre Bedenken insbesondere zum Kosten-Nutzen-Verhältnis und zum tatsächlichen Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger». Eine Minderheit werde deshalb in der Sommersession beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Kritiker befürchten zudem erhebliche Datenschutzrisiken, insbesondere durch die Verknüpfung von Informationen aus verschiedenen Datenbanken mithilfe der AHV-Nummer. Der Bundesrat kommt in einer Analyse zum Schluss, dass sich das Risiko zum Erstellen von Persönlichkeitsprofilen mit dem systematischen Einsatz der AHV-Nummer um 0.02 Prozent erhöht. (aeg/sda)
Zu gut Deutsch: Das Risiko des Erstellens von Persönlichkeitsprofilen mit systematischem Einsatz beträgt vermutlich schon heute 99,98%!