Die AKW-Betreiber müssen künftig mehr in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds einzahlen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung geändert und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Trotz Kritik hat er nach der Vernehmlassung keine Änderungen mehr vorgenommen.
Für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle müssen die Betreiber finanzielle Mittel bereitstellen. Weil im Stilllegungs- und Entsorgungsfonds eine Finanzierungslücke droht, passt der Bundesrat die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge an.
Die Kostensteigerungen seien in den letzten zehn Jahren höher gewesen als angenommen, und die angestrebten Anlagerenditeziele hätten nicht erreicht werden können, hält der Bundesrat fest. Damit steige das Risiko für den Bund, für die fehlenden Mittel aufkommen zu müssen, falls die Betreiber ihren Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen könnten. Mit den neuen Regeln wolle er das Risiko reduzieren.
Die Energiekonzerne bedauern, dass sie künftig mehr in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einzahlen müssen. Den Unternehmen würden in einer schwierigen Marktlage unnötigerweise Mittel entzogen. Die BKW erwägt rechtliche Schritte.
In seiner Stellungnahme vom Mittwochabend bezeichnet der Energiekonzern BKW den Bundesratsentscheid als unverhältnismässig. Die BKW betreibt das Atomkraftwerk Mühleberg. Der Entscheid bedeute, dass die BKW in den Jahren 2015 bis 2022 statt rund 240 Millionen Franken rund 500 Millionen Franken in den Fonds einzahlen müsse - pro Jahr rund 30 Millionen Franken mehr.
Die BKW will nun weitere Abklärungen zur Verhältnismässigkeit der Anpassungen vornehmen. «Gegebenenfalls» werde sie juristische Schritte einleiten. (rar/sda)