Schweiz
Altersvorsorge

Vorsorge-Mindestzinssatz steigt im kommenden Jahr auf 1,25 Prozent

Rentner
Ein Rentner und eine Rentnerin auf einer Bank.Bild: Keystone

Vorsorge-Mindestzinssatz steigt im kommenden Jahr auf 1,25 Prozent

01.11.2023, 12:1701.11.2023, 12:17

Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent an. Dies hat er am Mittwoch beschlossen.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.

Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Der Bundesrat schreibt in einer Mitteilung, der Zinssatz der Bundesobligationen sei 2022 deutlich angestiegen. Auch hätten Aktien und Anleihen 2022 an Wert verloren und der Wertverlust etwa bei den Anleihen sei bisher «nur teilweise relativiert».

Die Landesregierung folgt mit ihrem Entscheid einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) vom September.

(yam/sda)

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