15-jährige Frist nicht eingehalten – Armee hat erst 4 von 46 Schiessplätzen lärmsaniert
Die Armee hat die Sanierungsfrist für den militärischen Schiesslärm nicht eingehalten. Von den 46 Schiessplätzen mit ausgewiesenem Sanierungsbedarf sind nicht alle vollständig saniert. Die gesetzliche Frist zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte endete am 31. Juli 2025.
Die Sanierungsfrist konnte nach Ablauf von 15 Jahren nicht eingehalten werden, insbesondere wegen Verzögerungen durch dynamische Nutzungsänderungen und die komplexe Lärmbeurteilung, wie die Gruppe Verteidigung am Dienstag mitteilte. Gründe seien auch der grosse planerische Aufwand, veränderte Nutzungen der Anlagen, begrenzte Fachressourcen und notwendige Priorisierungen.
Bisher rund 25 Millionen Franken
Grob geschätzt habe das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) seit Inkrafttreten der Lärmschutz-Verordnung 2010 25 Millionen Franken für Lärmschutzmassnahmen investiert, davon 0,5 Millionen Franken für Schallschutzmassnahmen, hiess es bei der Gruppe Verteidigung auf Anfrage von Keystone-SDA. 22,5 Millionen Franken entfallen auf die Indoor-Schiessanlage in Sitten VS. Diese Anlage stelle bisher die grösste Investition dar.
Bauliche Lärmsanierungen würden oft mit anderweitigen notwendigen Bauarbeiten am jeweiligen Standort kombiniert, hiess es. Deshalb sei es schwierig, die anfallenden Kosten für die reinen Lärmschutzmassnahmen zu beziffern.
Vier Projekte umgesetzt
Besonders in dicht besiedelten Gebieten sei die Lärmsanierung aufwendig, da zahlreiche Massnahmen auf ihre Verhältnismässigkeit geprüft werden müssten. Für die nächsten fünf bis zehn Jahre belaufen sich nach aktuellen Erkenntnissen die Kosten für die Lärm- und Schallschutzmassnahmen auf rund 50 Millionen Franken, wie es weiter hiess.
In den Jahren 2012 bis 2014 wurden die Lärmimmissionen aller ursprünglich rund 120 Schiessplätze grob beurteilt. Dabei wurde festgestellt, dass 46 davon saniert werden müssen. Aktuell befinden sich 16 Schiessplätze in der Konzeptphase, 15 in der Projektierung, 7 in der Bewilligungsphase und 4 in der Realisierung. 4 Projekte konnten erfolgreich umgesetzt werden. Beispiele dafür sind der Waffenplatz Frauenfeld TG und der Schiessstand in Bôle NE.
Wo keine betrieblichen, technischen oder baulichen Sanierungsmassnahmen möglich sind oder diese nicht ausreichen, um die Lärmgrenzwerte einzuhalten, sieht die Lärmschutz-Verordnung Ausnahmen vor.
Nach Inkraftsetzung des Anhangs der Lärmschutz-Verordnung am 1. August 2010 hatte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ein Beurteilungssystem aufgebaut, um die Lärmimmissionen zu berechnen, Schusszahlen zu erheben und einen Lärmkataster aufzubauen. (sda)
