Schweiz
Armee

Covid-Impfung verweigert: Vier Berufsmilitärs zurecht entlassen

Covid-Impfung verweigert: Vier Berufsmilitärs zu Recht entlassen

23.03.2023, 12:0023.03.2023, 15:45
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ZUR ARMEEBOTSCHAFT 2018, STELLEN WIR IHNEN HEUTE, 20. MAERZ 2018, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Morgens beim Antrittsverlesen wird die Schweizer Flagge gehisst, in Achtungstellug gestanden u ...
Bild: KEYSTONE

Die Schweizer Armee hat vier Berufsmilitärs zurecht gekündigt, weil sie die Covid-19-Impfung verweigerten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Impfung sei eine präventive Massnahme gewesen, damit die Spezialkräfte sofort im Ausland eingesetzt werden konnten.

Die Impf-Pflicht und die Entlassung bei einer Verweigerung stellen zwar einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Dieser Eingriff ist vorliegend jedoch gerechtfertigt, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.

Bei Berufsmilitärs einer Spezialeinheit sei der Eingriff als leicht zu betrachten. Die Verordnung über das Personal für den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland bilde eine ausreichende gesetzliche Basis für diesen Grundrechts-Eingriff.

Eine mildere Massnahme, wie regelmässige Tests, gäben aufgrund der verschärften Einreisebestimmungen gewisser Länder keine ausreichende Gewähr für eine rasche Einsatzbereitschaft. Zudem erachtet das Bundesgericht die Impfung als zumutbar. (Urteile 8C_327, 340, 351, 362/2022 vom 22.2.2023) (aeg/sda)

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46 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Der Buchstabe I (Zusammenhang wie Duschvorhang)
23.03.2023 12:08registriert Januar 2020
Ab und zu beweist das Bundesgericht Verstand.
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Amateurschreiber
23.03.2023 14:47registriert August 2018
LOL, die tollkühnen Männer einer Spezialeinheit, die vor nichts und niemanden Angst haben - ausser vor einem kleinen Piks!
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Bits_and_More
23.03.2023 16:22registriert Oktober 2016
In gewissen Berufen gibt es nunmal eine Impflicht. Gerade in der Pharmabranche dürfen gewisse Labors nur betreten werden, wenn man gegen diverse Krankheiten geimpft ist.
Und wenn es ein Beruf erfordert, dass man innert weniger Stunden in ein Land einreisen muss, welches eine Impfpflicht hat, ist eine Kündigung gerechtfertigt.
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