Die Schweizer Armee hat vier Berufsmilitärs zurecht gekündigt, weil sie die Covid-19-Impfung verweigerten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Impfung sei eine präventive Massnahme gewesen, damit die Spezialkräfte sofort im Ausland eingesetzt werden konnten.
Die Impf-Pflicht und die Entlassung bei einer Verweigerung stellen zwar einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Dieser Eingriff ist vorliegend jedoch gerechtfertigt, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.
Bei Berufsmilitärs einer Spezialeinheit sei der Eingriff als leicht zu betrachten. Die Verordnung über das Personal für den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland bilde eine ausreichende gesetzliche Basis für diesen Grundrechts-Eingriff.
Eine mildere Massnahme, wie regelmässige Tests, gäben aufgrund der verschärften Einreisebestimmungen gewisser Länder keine ausreichende Gewähr für eine rasche Einsatzbereitschaft. Zudem erachtet das Bundesgericht die Impfung als zumutbar. (Urteile 8C_327, 340, 351, 362/2022 vom 22.2.2023) (aeg/sda)
Und wenn es ein Beruf erfordert, dass man innert weniger Stunden in ein Land einreisen muss, welches eine Impfpflicht hat, ist eine Kündigung gerechtfertigt.