Wer wegen eines Sexualdelikts an Minderjährigen verurteilt wurde, soll nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Diesen Grundsatz der Pädopilen-Initiative will der Bundesrat ins Gesetz schreiben. Anders als vom neuen Verfassungsartikel vorgesehen, soll es aber Ausnahmen für leichte Fälle geben.
Dazu gehört die Kioskverkäuferin, die einem Minderjährigen ein Sexheftli verkauft hat. Der Bundesrat möchte, dass ein Richter abkläre, ob die Kioskverkäuferin neben der Strafe zwingend mit einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot belegt werden müsse, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Mittwoch vor den Medien.
Ein Automatismus ohne Ausnahme sei keine vertretbare Lösung, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung zum Vernehmlassungsentwurf, den er am Mittwoch verabschiedet hat. Ein solcher verletzte fundamentale rechtsstaatlich Garantien, vor allem das in der Verfassung verankerte Prinzip der Verhältnismässigkeit.
Beide Varianten sehen aber vor, dass das Tätigkeitsverbot nach einer gewissen Dauer auf Gesuch hin aufgehoben werden kann. Die vom Bundesrat bevorzugte Variante enthält zudem eine Ausnahmebestimmung für leichte Fälle, in denen das Tätigkeitsverbot offensichtlich weder notwendig noch zumutbar ist. Darunter fällt namentlich die im Abstimmungskampf viel diskutierte Jugendliebe.
Die Pädophilen-Initiative ist im Mai 2014 mit über 63 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Sie verlangt, dass Personen, die wegen Sexualdelikten an Kindern oder abhängigen Personen verurteilt wurden, nie mehr eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen ausüben dürfen – unabhängig von den Umständen des Einzelfalls. (whr/sda)