Frauen müssen im Alter mit deutlich niedrigeren Renten auskommen als Männer. Besonders krass ist das Gefälle in der beruflichen Vorsorge. Ein Bericht des Bundes fordert deshalb zusätzliche Massnahmen.
Im Schnitt sind die Renten der Frauen in der Schweiz 37 Prozent tiefer als jene der Männer. Das entspricht fast 20'000 Franken pro Jahr, wie ein am Dienstag publizierter Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und des Gleichstellungsbüros des Bundes zeigt.
In der EU ist die Geschlechterkluft mit 40 Prozent noch etwas grösser. Je nach Sozialwerk unterscheidet sich das Rentengefälle stark. Macht es bei der AHV lediglich 3 Prozent aus, so beträgt es in der zweiten Säule über 60 Prozent. Als Grund dafür nennt die Studie die unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern.
Die untersuchte Rentnergeneration (zwischen 2002 und 2012 pensioniert) lebte hauptsächlich nach der traditionellen Aufgabenteilung. Männer waren voll berufstätig, Frauen kümmerten sich um Haushalt und Kinder. Falls die Frauen mitverdienten, hatten sie wegen der oft kürzeren Dauer und des geringeren Umfangs der Erwerbstätigkeit viel tiefere Vorsorgeleistungen als die Männer.
Hinzu kommt, dass Frauen bis 1995 ihr Vorsorgekapital bei Heirat vorzeitig beziehen konnten, was deren Rentenansprüche ebenfalls reduzierte. Bei verheirateten Frauen und Männern ist das Rentengefälle denn auch markant grösser (47 Prozent) als bei Geschiedenen und Verwitweten (28 Prozent). Kein Unterschied konnte bei den ledigen Personen festgestellt werden.
Mit der im Parlament hängigen Reform der Altersvorsorge sollen einige Schwächen des heutigen Systems korrigiert werden. So sind in der obligatorischen beruflichen Vorsorge Massnahmen für einen besseren Vorsorgeschutz von Teilzeitbeschäftigten und von Personen mit tiefen Löhnen vorgesehen.
Damit sich Frauen und Männer gleichermassen beruflich engagieren können, sind gemäss dem Bericht auch genügend Kinderbetreuungsplätze zu einem erschwinglichen Preis erforderlich. Erst kürzlich hat der Bundesrat dafür dem Parlament 100 Millionen Franken beantragt.
Institutionellen Reformen allein reichen gemäss dem Bericht aber nicht aus, um den Geschlechtsunterschied bei den Renten vollständig zu beseitigen. Es müssten noch tiefergreifende Veränderungen in Betracht gezogen werden, um «dem in Unternehmen und Gesellschaft vorherrschenden stereotypen Rollenbild» entgegenzuwirken, heisst es. (sda)