Die Schweiz und Australien sind sich offenbar einig. In Steuersachen möchten die beiden Länder gegenseitig den automatischen Informationsaustausch einführen. Sie haben am Dienstag in Canberra eine entsprechende gemeinsame Erklärung unterzeichnet, wie das Eidg. Finanzdepartement (EFD) mitteilte.
Mit dem automatischen Informationsaustausch soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Es handle sich um die erste Erklärung dieser Art, welche die Schweiz mit einem Partnerstaat abschliesse.
Neben der EU und den USA verhandelt die Schweiz mit einzelnen weiteren Ländern über den Informationsaustausch. Voraussetzung sind etwa enge Wirtschaftsbeziehungen und mögliche Regularisierungen für Steuerpflichtige. Australien entspreche diesem Profil, heisst es in der Mitteilung.
Die beiden Länder wollen die notwendigen Daten ab 2017 erheben und ab 2018 austauschen. Zuvor gelte es, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. So wird das EFD eine Vernehmlassungsvorlage vorbereiten. Die eidgenössischen Räte müssen den entsprechenden Bundesbeschluss noch genehmigen.
Die Erklärung hält fest, dass beide Länder über ausreichende Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen verfügen. Australien stellt zudem ein Regulierungsverfahren für seine Steuerpflichtigen bereit und ist willens, über eine Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister zu diskutieren.
Rechtlich gesehen basiert der Informationsaustausch auf dem internationalen Standard, den die OECD entwickelt hat. Anlässlich des Global Forums vom vergangenen Oktober in Berlin haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und dem ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt. (feb/sda)