Es ist kalt. Füdlikalt. Bei den Temperaturen, die zurzeit in der Schweiz herrschen, mag sich niemand wirklich gross draussen anstrengen. Schon gar nicht Autofahrerinnen und Autofahrer, die am Morgen früh die Frontscheiben enteisen dürfen. Sie müssen es aber. Denn so will es die Vernunft und das Gesetz.
Diese Grundregel hat am Freitagmorgen ein Autofahrer nicht befolgt. Er oder sie stieg heute früh in den Mercedes, ohne sich um den Eis und den Schnee auf der Karre zu kümmern. Das sah dann von innen ungefähr so aus:
Sein Ziel? Unbekannt. Sein Weg führte ihn aber über das Zürcher Central, wo eine Vertretung des polizeilichen Assistenzdienstes (kurz PAD) Schmiere stand.
Die Polizei reagierte.
Zu Recht. Denn nicht nur von innen, auch von aussen konnte man sehen, dass sich der Autofahrer mit einem gesetzeswidrigen «Gucklöchli» begnügt hatte. Ein grosser Teil der Frontscheibe war total vereist. Da half auch der Scheibenwischer nicht.
Die Seitenscheiben sahen nicht besser aus. «Komplett vereist» seien sie, protokolliert die Stadtpolizei die Beobachtung der polizeilichen Assistenzdienstmitarbeiter.
Die Ordnungshüterinnen und Ordnungshüter machten kurzen Prozess. Der Autofahrer wurde aufs Trottoir beordert, belehrt und zu Handen der Staatsanwaltschaft verzeigt.
Diese wird überprüfen, ob der protokollierte Tatbestand eine Busse oder Schlimmeres zur Folge hat. In anderen Fällen sprachen Gerichte auch schon mal vierstellige Bussen, Geldstrafen oder gar den Führerausweisentzug aus. (pit)
Auch wenn es um die Schmier geht: «Schmiere stehen», das tun Komplizen von Gesetzesbrechern. Die Polizei kommt lediglich ihrer Kontrollpflicht nach.
Wer mit einer derart vereisten Frontscheibe losfährt, sollte den Fahrausweis mE für ein halbes Jahr deponieren. Das ist schlicht gemeingefährlich, und das aus Faulheit.
hoffentlich gibts mindestens einen monat ausweisentzug.