Die Zürcher Stadtpolizei hat einen «Guckloch»-Fahrer der übleren Sorte erwischt. Die Staatsanwaltschaft wird sich mit seiner unzureichenden Eiskratztätigkeit beschäftigen müssen.
Es ist kalt. Füdlikalt. Bei den Temperaturen, die zurzeit in der Schweiz herrschen, mag sich niemand wirklich gross draussen anstrengen. Schon gar nicht Autofahrerinnen und Autofahrer, die am Morgen früh die Frontscheiben enteisen dürfen. Sie müssen es aber. Denn so will es die Vernunft und das Gesetz.
Diese Grundregel hat am Freitagmorgen ein Autofahrer nicht befolgt. Er oder sie stieg heute früh in den Mercedes, ohne sich um den Eis und den Schnee auf der Karre zu kümmern. Das sah dann von innen ungefähr so aus:
Bild: stadtpolizei zürich
Sein Ziel? Unbekannt. Sein Weg führte ihn aber über das Zürcher Central, wo eine Vertretung des polizeilichen Assistenzdienstes (kurz PAD) Schmiere stand.
Die Polizei reagierte.
Bild: gif
Zu Recht. Denn nicht nur von innen, auch von aussen konnte man sehen, dass sich der Autofahrer mit einem gesetzeswidrigen «Gucklöchli» begnügt hatte. Ein grosser Teil der Frontscheibe war total vereist. Da half auch der Scheibenwischer nicht.
Bild: stadtpolizei zürich
Die Seitenscheiben sahen nicht besser aus. «Komplett vereist» seien sie, protokolliert die Stadtpolizei die Beobachtung der polizeilichen Assistenzdienstmitarbeiter.
Bild: stadtpolizei zürich
Die Ordnungshüterinnen und Ordnungshüter machten kurzen Prozess. Der Autofahrer wurde aufs Trottoir beordert, belehrt und zu Handen der Staatsanwaltschaft verzeigt.
Diese wird überprüfen, ob der protokollierte Tatbestand eine Busse oder Schlimmeres zur Folge hat. In anderen Fällen sprachen Gerichte auch schon mal vierstellige Bussen, Geldstrafen oder gar den Führerausweisentzug aus. (pit)