Schweiz
Auto

Polizei: Guckloch-Fahrer hat Autoscheibe nicht gekratzt

Zürcher «Gucklöchli»-Fahrer zeigt, wie man bei diesem Wetter NICHT unterwegs sein soll

Die Zürcher Stadtpolizei hat einen «Guckloch»-Fahrer der übleren Sorte erwischt. Die Staatsanwaltschaft wird sich mit seiner unzureichenden Eiskratztätigkeit beschäftigen müssen.
12.02.2021, 13:1813.02.2021, 11:57
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Es ist kalt. Füdlikalt. Bei den Temperaturen, die zurzeit in der Schweiz herrschen, mag sich niemand wirklich gross draussen anstrengen. Schon gar nicht Autofahrerinnen und Autofahrer, die am Morgen früh die Frontscheiben enteisen dürfen. Sie müssen es aber. Denn so will es die Vernunft und das Gesetz.

Diese Grundregel hat am Freitagmorgen ein Autofahrer nicht befolgt. Er oder sie stieg heute früh in den Mercedes, ohne sich um den Eis und den Schnee auf der Karre zu kümmern. Das sah dann von innen ungefähr so aus:

Stadtpolizei erwischt Guckloch-Fahrer am 12. Februar 2021 beim Central.
Bild: stadtpolizei zürich

Sein Ziel? Unbekannt. Sein Weg führte ihn aber über das Zürcher Central, wo eine Vertretung des polizeilichen Assistenzdienstes (kurz PAD) Schmiere stand.

Die Polizei reagierte.

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Zu Recht. Denn nicht nur von innen, auch von aussen konnte man sehen, dass sich der Autofahrer mit einem gesetzeswidrigen «Gucklöchli» begnügt hatte. Ein grosser Teil der Frontscheibe war total vereist. Da half auch der Scheibenwischer nicht.

Stadtpolizei erwischt Guckloch-Fahrer am 12. Februar 2021 beim Central.
Bild: stadtpolizei zürich

Die Seitenscheiben sahen nicht besser aus. «Komplett vereist» seien sie, protokolliert die Stadtpolizei die Beobachtung der polizeilichen Assistenzdienstmitarbeiter.

Stadtpolizei erwischt Guckloch-Fahrer am 12. Februar 2021 beim Central.
Bild: stadtpolizei zürich

Die Ordnungshüterinnen und Ordnungshüter machten kurzen Prozess. Der Autofahrer wurde aufs Trottoir beordert, belehrt und zu Handen der Staatsanwaltschaft verzeigt.

So lautet das «Guckloch»-Gesetz:

«Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.»

Diese wird überprüfen, ob der protokollierte Tatbestand eine Busse oder Schlimmeres zur Folge hat. In anderen Fällen sprachen Gerichte auch schon mal vierstellige Bussen, Geldstrafen oder gar den Führerausweisentzug aus. (pit)

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105 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Magnum
12.02.2021 13:28registriert Februar 2015
«wo eine Vertretung des polizeilichen Assistenzdienstes (kurz PAD) Schmiere stand»

Auch wenn es um die Schmier geht: «Schmiere stehen», das tun Komplizen von Gesetzesbrechern. Die Polizei kommt lediglich ihrer Kontrollpflicht nach.

Wer mit einer derart vereisten Frontscheibe losfährt, sollte den Fahrausweis mE für ein halbes Jahr deponieren. Das ist schlicht gemeingefährlich, und das aus Faulheit.
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KnechtRuprecht
12.02.2021 14:02registriert März 2014
Das Leasing für die Karre dürfte so teuer sein, dass es für den Eiskratzer nicht mehr gereicht hat.
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w'ever
12.02.2021 13:31registriert Februar 2016
mal im ernst. wie kann man sich so hinters lenkrad setzen und losfahren? besoffen?
hoffentlich gibts mindestens einen monat ausweisentzug.
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